Lehman Brothers – Entschädigung für Sparbrief-Anleger, Besitzer von Zertifikaten bleiben außen vor
Eine kurze Pressemitteilung verschickte heute der Bundesverband deutscher Banken, die im ersten Moment zu einem Aufatmen der Anleger gesorgt hatte, welche ihr Geld bei Lehman Brothers in guten Händen glaubten. Ein zweiter Blick auf die Mitteilung zeigt jedoch, dass es mitnichten so ist, und nur ein Teil der Anleger tatsächlich ihr Geld durch die Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken zurückbekommen wird.
„Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft, Stand des Entschädigungsverfahrens
22. Dezember 2008 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 28. Oktober 2008 bei der Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, den Entschädigungsfall festgestellt.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. hat in den letzten Wochen auch im Namen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH die Einlegerdaten im Bankhaus gesichert. Inzwischen wurde Kontakt mit den Einlegern aufgenommen. Sie wurden über den weiteren Gang des Verfahrens informiert. Nach dem jetzigen Planungsstand rechnet der Einlagensicherungsfonds damit, die Einleger Ende Januar 2009 zu entschädigen
Die Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugewiesen und der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und darüber hinaus vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. im Rahmen seines Statuts bis zur Sicherungsgrenze von 285.105.000 Euro je Einleger geschützt.“
So die Mitteilung im Gesamttext. Sie sagt vieles aus, was sie jedoch nicht sagt – die Sparer, die ihr Geld in Zertifikate von Lehman Brothers angelegt hatten, werden auch weiterhin leer ausgehen. Diese Zertifikate, von Banken nur zu gerne Rentnern angedreht, wie die Verbraucherzentrale Hamburg inzwischen festgestellt hat, sind nichts mehr wert. Die Einlagensicherung bezahlt hier nichts dafür, da dies nicht in ihren „Leistungskatalog“ gehört.
Bei den Betroffenen sorgt dies sicher für Unverständnis, allerdings sollte man hier auch bedenken, dass viele Anleger in diesem Schadensfall nach dem Motto agieren „Mein Name ist Hase, ich verstehe von Zertifikaten nichts“. Börsenguru Warren Buffett sagte einmal: „Investiere nur in Werte, die Du auch verstehst“. Eine weitere Regel lautet: eine höhere Rendite – Hauptverkaufsargument in vielen Fällen – geht immer auch mit einem höheren Risiko einher. Meiner Meinung nach sollte man vom Credo des unmündigen Anlegers weg. Einem Anleger, der sich einen Monat lang mit dem Kauf eines neuen Fernsehers oder einer neuen Waschmaschine befasst, kann man es auch zumuten, sich einmal einen Tag hinzusetzen und sich mit den Eigenschaften der Geldanlagen zu befassen, in welche er seine Ersparnisse – oft in Summe ein Vielfaches im Vergleich zu den eben erwähnten Konsumgütern – investiert.
Der Bundesverband deutscher Banken schreibt hierzu klar: „Der Einlagensicherungsfonds schützt alle „Nichtbankeneinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Geschützt werden die Sicht-, Termin- und Spareinlagen (Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten) einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen, werden hingegen nicht gesichert.“ Die Papiere, die Lehman Brothers jedoch unter dem Titel Zertifikate ausgegeben hat, sind eben genau jene Schuldverschreibungen, die nun, da die US-Investmentbank pleite gegangen ist, keinen einzigen Pfifferling mehr wert sind.
Anleger, die Zertifikate von Lehman Brothers gehalten und damit ihr Erspartes verloren haben, haben in Bezug auf die Einlagensicherung kein Anrecht auf Entschädigung. Anders sieht es jedoch auf dem zivilrechtlichen Wege aus. Natürlich kann es auch hier zu Urteilen kommen, bei denen die Anleger letztlich immer noch leer ausgehen. Auf der anderen Seite besteht laut mehrere Experten, unter anderem Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg, der klar sagt: „Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung“. Die ersten Verfahren werden wohl im Januar nächsten Jahres anlaufen. Dann werden sich die verkaufenden Banken warm anziehen müssen, um nicht ganz ihre durch die Finanzwirtschaftskrise sowieso schon schwer beschädigte Glaubwürdigkeit zu verlieren.
(Quelle: Bundesverband deutscher Banken e.V.)