Ein Skandal, der Wellen schlug – Die Steueraffäre in Liechtenstein
Im Februar des vorletzten Jahres wurden bei einer Großrazzia auch Büro und Privaträume eines gewissen Herr Zumwinkel unter die Lupe genommen. Dabei wurde mannigfaltig Material gefunden, auch belastender Art und Weise. Der ehemalige Postchef konnte sich nur vor dem Gang ins Gefängnis bewahren, weil ein „netter“ eine Unterschrift zu spät unter ein wichtiges Dokument setzte – und damit ein Teil des Steuervergehens des Herrn Zumwinkel bereits verjährt war. Nur kurz zuvor hatte der Gesetzgeber höhere Strafen für Steuervergehen eingeführt. Bei Steuerhinterziehung von einer Million Euro und mehr heißt das: Automatisch Knast, Bewährungsstrafen sind dann keine mehr möglich.
Ja und dann kommt jener Tag, an dem der Durchsuchungsbefehl EINEN einzigen Tag zu spät unterzeichnet wird von der Staatsanwaltschaft. Und der Teil, der über einer Million Euro an Steuerhinterziehung lag, verjährt, ohne jemals strafrechtlich verfolgt zu werden. Natürlich darf man nicht offen sagen, dass hier gemauschelt wurde, und man darf natürlich auch nicht fragen, ob da wer wen bezahlt hat, um möglicherweise nicht in den Knast gehen zu müssen.
Nein, all das darf man nicht sagen, wir leben in einem Land, in dem die Unschuldsvermutung so lange gilt, bis ein rechtlich gültiges Urteil gefällt wurde. Und das besagte im Januar des vergangenen Jahres nun mal Folgendes: Zwei Jahre auf Bewährung. Dazu roch das Urteil des Bochumer Landgerichts auch noch nach Absprache. Ja, wäre der Durchsuchungsbefehl nicht erst am 31. Januar 2008, sondern nur einen einzigen Tag vorher unterzeichnet worden, wäre alles anders gekommen.
So aber konnte Klaus Zumwinkel in sein Schloss in Italien umziehen, anstatt in eine Zelle. Von Gerechtigkeit spricht längst niemand mehr im Fall Zumwinkel. Und wir dürfen nicht all das dazu sagen, was wir gerne dazu sagen würden. Aber die Gedanken sind frei, auch für die Zugriffe der Staatsanwaltschaft…
Wieso wir diese alte Geschichte wieder aufrollen? Weil heute ein Artikel der „Financial Times Deutschland“ einschlug wie einer Bombe. Einer der 700 deutschen Steuersünder, die im vergangenen Jahre im Laufe der Ermittlungen der Steueraffäre zur nicht versteuerten Geldanlage in Liechtenstein hochgingen, hat nun Klage eingereicht gegen die LGT Bank, die Fürstenbank Liechtensteins. Er will 13 Millionen Euro Schadenersatz, unter anderem deshalb, weil er nicht über den Datendiebstahl informiert worden war.
Was dies bringen soll, verstehen wir nun auch wieder nicht, da die Daten ja geklaut waren – und damit sowieso klar war, dass seine Daten in fremde Hände gelangt waren. Der Prozess dazu beginnt Mittwoch kommender Woche in Vaduz. Wie das Landgericht in der Stadt der Liechtensteiner Fürstenresidenz urteilen wird, ist bis dato völlig ungewiss.
Wer übrigens nicht gewillt ist, Steuern zu hinterziehen, dem seien vernünftige Geldanlagen empfohlen. Diese bringen zwar weniger Zinsen, dafür ist man jedoch als Anleger immer auf der sicheren Seite. Und schließlich sind die meisten Sparer in unserem Land keine kleinen Zumwinkels.