Schadensersatz für Lehman-Anleger – 10.000 Euro für falsche Beratung
Heute hat das Landgericht Hamburg Recht gesprochen in Sachen Lehman-Zertifikate. Die US-Investmentbank Lehman Brothers war im vergangenen Jahr Pleite gegangen. Dies hatte damit zugleich zu einem völligen Wertverlust der bankeigenen Zertifikate geführt, was unzählige Anleger um viel gebracht hatte. Gerade viele ältere Sparer waren von ihren Banken gezielt beraten worden, um ihr Geld bei den Lehman-Zertifikaten anzulegen – ohne jedoch dazu zu sagen, dass diese Zertifikate nicht unter die Einlagensicherung fallen. Und damit im Falle einer Pleite, wie bei den Großbank Lehman Brothers gesehen, damit von einem Tag auf den nächsten keinen Pfifferling mehr wert sind.
Viele der Anlieger ziehen nun gegen die Banken vor Gericht, von denen sie sich völlig falsch beraten sahen. Heute hat eine davon auch vor dem Landgericht Hamburg verloren. Die Hamburger Sparkasse, die Haspa, muss einem Lehman-Anleger einen Schadensersatz von 10.000 Euro bezahlen – weil der Anleger falsch beraten wurde im Vorfeld, wenn es um des Thema Zertifikate ein. So hatte das Gericht die Falschberatung gesehen, die beim Verkauf der Lehman-Zertifikate an den Kläger im Jahre 2006 eindeutig vorhanden gewesen war. Und gleich in zwei Punkten war der nun vor dem Hamburger Landgericht Klagende falsch beraten worden.
Haspa in schlechtem Licht: Falschberatung und „wirtschaftliches Eigeninteresse“
Zum einen war er nicht darauf hingewiesen worden, dass die Zertifikate nicht unter die deutsche Einlagensicherung fallen – und damit bei einer Bankpleite völlig wertlos sind und niemand das verloren gegangene Geld zurück erstattet. Zweitens habe die Haspa verschwiegen, dass sie ein „wirtschaftliches Eigeninteresse“ an dem Verkauf der Zertifikate der Lehman Brothers habe. So hatte die Hamburger Sparkasse zuvor eine größere Menge der – heute wertlosen – Lehman-Zertifikate gekauft, um sie dann, natürlich mit einem entsprechenden Aufschlag, an ihre Kunden weiter zu verkaufen. Das Gericht sieht dies darin belegt, dass die Haspa die nicht verkauften Zertifikate zu einem geringeren Preis als dem Kaufpreis an die US-Investmentbank Lehman Brothers hätte zurückgeben müssen. Der zuständige Richter des Hamburger Landgerichtes erklärte hierzu: „Diese Interessenlage begründet in besonderer Weise eine Aufklärungspflicht“.
„Ich bin glücklich und gleichzeitig ein bisschen überrascht“, sagte der Kläger, inzwischen Pensionär, zu dem heutigen Urteil. Die Gegenseite, die Verteidigung der Hamburger Sparkasse, wollte das Urteil des Landgerichts bislang nicht kommentieren. Die Haspa muss nun Schadensersatz in voller Höhe bezahlen. Insgesamt 10.000 Euro wird das Spielchen nun im Nachhinein kosten an Schadensersatz. Denn genau diese Summe hatte der Kläger im Jahr 2006 in seine Geldanlage investiert in die heute wertlosen Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers.
Die Signalwirkung und eine Kulanzregelung ohne rechtliche Verbindlichkeit
Das heutige Urteil hat auch Vorzeigecharakter für andere, vergleichbare Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass es noch zu weiteren Klagen kommen wird gegen Banken wie die Hamburger Sparkasse und die Fraspa, die Frankfurter Sparkasse. Dass gerade die Sparkassen so eifrig die Zertifikate der längst pleite gegangenen Lehman Brothers verscherbelte, zeigt, dass auch hier kräftig verdient werden sollte – auch wenn man sonst von Seiten des DSGV, dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband so tut, als seien alle Sparkassen die Saubermann-Geldinstitute Nummer Eins, die überhaupt nichts mit der Krise zu tun hätten.
Letztlich kann sich jedoch keine Bank daraus befreien, dass es schließlich hauptsächlich um das Geldverdienen geht bei dem Verkauf solcher Anlageprodukte. Zur Not auch auf Kosten der Kunden, die dann ihr Geld verlieren wie bei den Lehman-Zertifikaten. Das Urteil des Hamburger Landgerichts gegen die Haspa wird nun Signalwirkung haben, ist zu vermuten. Die Banken werden nun möglicherweise mehr als bisher dazu bereit sein, Vergleiche mit den Kunden zu machen, die ihr Geld durch die Zertifikate der Lehman Brothers verloren haben, um eben nicht vor Gericht zu müssen. Im Mai dieses Jahres hatte die Hamburger Sparkasse bereits die Zertifikate einer Anlegerin zurück gekauft, um nicht vor Gericht ziehen zu müssen. Dies zeigt klar, wie sehr die Bank weiß um die Falschberatung und damit diese auch, natürlich unausgesprochen aber dennoch eindeutig, zugibt.
Nur etwa zwei Wochen später gab die Citibank bekannt, einen Teil der Anleger der Lehman-Zertifikate entschädigen zu wollen – mit etwa 27 Millionen Euro. Dies alles natürlich ohne jeglichen Rechtsanspruch darauf und mit der klaren Ansage, dies sei kein Schuldeingeständnis, sondern alles nur aus Gründen der Kulanz. “Wir haben eine transparente Kulanzlösung gesucht. Sie sollte vor allem jenen Kunden zugute kommen, die von der Lehman Insolvenz besonders hart getroffen wurden. Der Dialog mit der Verbraucherzentrale, um die Kriterien zu entwickeln, war sehr konstruktiv.” so hieß es vor wenigen Wochen aus dem Munde des Vorstandsvorsitzenden der Citibank Deutschland, Franz Josef Nick.
Deshalb ein Tipp in Sachen sichere Geldanlage:
Wer jedoch sein Geld sicher anlegen möchte, dem seien das Tagesgeld und das Festgeld empfohlen. Diese Einlagen haben einen vertraglich festgelegten Zinssatz, das Tagesgeld ist dazu täglich verfügbar und die Anlagen bei deutschen Banken fallen sowieso generell nicht nur unter die Einlagensicherung, sondern auch unter den Einlagensicherungsfonds. Sicherer geht es also nicht. Deshalb: Finger weg von Zertifikaten jeder Art, egal wie schmackhaft sie einem gemacht werden und lieber Zinsabschläge hinnehmen und das Geld dafür sicher und dennoch gut verzinst anlegen. Einen Vergleich verschiedener Angebote für Tagesgeldkonten finden Sie übrigens auch bei uns!