Wie jetzt, Beipackzettel zu Medikamenten? Nein, Beipackzettel zu Finanzprodukten! Da viele Banken und Finanzdienstleister eher wenig begeistert waren davon, ihren Kunden mehr Informationen über die zu verkaufenden Finanzprodukte zu liefern, kommt sie nun, die Pflicht zum Beipackzettel und damit neben dem bereits vorgeschriebenen Beratungsprotokoll weitere bürokratische Vorschriften ausgehalst.
Ab 1. Juli dieses Jahres ist damit Gesetz, was die Anbieter von Finanzprodukten freiwillig nicht hinbekommen haben. Die Erklärungen zu den einzelnen Angeboten der Geldanlage sollen Verbrauch vor allem auch Informationen darüber liefern, wie riskant eine bestimmte Geldanlageart ist und ob möglicherweise ein Totalverlust drohen kann, wie zum Beispiel bei Zertifikaten.
Sparformen wie Tagesgeld und Festgeld müssen jedoch weniger erklärt werden. Da hier in der Regel kein Sicherheitshaken besteht und die Verträge und Konditionen verständlich sind, benötigen diese Finanzprodukte keinen so genannten Beipackzettel für die Geldanlage. Anders sieht es aber mit anderen, zum Teil hochkomplexen, Anlagenformen aus. Da blicken selbst die Anbieter oft nicht mehr durch, wie soll dies dann der Laie können?
Denn wer geglaubt hat, dass die Zeiten für Sparer nach der Finanzkrise besser werden, hat sich getäuscht. Nachdem viele Anleger im Zuge der Krise über undurchsichtige oder zu risikoreiche Anlageprodukte gestolpert waren, kamen danach noch mehr hochkomplexe Finanzprodukte auf den Markt. Da dann noch zu wissen, wie sicher, unsicher oder wie risikoreich eine Geldanlage ist, kann kaum ein Verbraucher mehr auf den ersten Blick sehen – und die Beratungsgespräche machen die Lage oft auch nicht besser.
Deshalb sollen nun zum 1. Juli 2011 die Beipackzettel zu Finanzprodukten endlich eingeführt und damit zur Pflicht werden. Unserer Ansicht nach ist dies ein guter und vor allem auch sehr wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Verbraucherschutz bei der Bankberatung.