Die Pensionszusage oder auch Direktzusage stellt neben der Direktversicherung, der Pensionskasse, dem Pensionsfonds und der Unterstützungskasse einen weiteren Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung dar. Vor dem Hintergrund, dass viele Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sozialversicherungsbefreit sind, greifen viele GmbHs auf diesen Durchführungsweg zurück. Traditionell beginnt die GGF-Versorgung mit einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse, wird dann aber um die Pensionszusage erweitert. Hintergrund ist, dass die gesetzlich limitierten Beiträge für die Direktversicherung oder die Pensionskasse nicht ausreichen, um eine dem GGF-Gehalt spätere adäquate Rente zu gewährleisten. Wie populär die Direktzusage ist, zeigt diese Grafik:
Bei der Direktzusage wird zwischen zwei Varianten unterschieden:
- Leistungszusage
- Beitragszusage
Dieser Beitrag beschäftigt sich nicht mit der steuerlichen Behandlung einer Pensionszusage, sondern mit dem Risiko der Unterdeckung.
Umsetzung der Direktzusage
Die Direktzusage erbringt neben einer Rentenleistung auch eine Leistung im Todesfall und kann um eine Berufsunfähigkeitsrente ergänzt werden. Bei der Direktzusage entscheidet das Unternehmen, seinem Arbeitnehmer entweder für die Dauer seiner Tätigkeit einen bestimmten Beitragsaufwand für die spätere Pension anzusparen. Alternativ sichert es dem Arbeitnehmer unter der Prämisse, dass er bis zum 65. Lebensjahr tätig ist, eine feststehende Pensionsleistung zu. Woher bei einer Leistungszusage am Ende die zu zahlende Pension stammt, liegt alleine im Ermessen des Unternehmens. Fakt ist, sie muss erbracht werden. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Risiken der Leistungszusage für eine GmbH. Für den Kapitalaufbau kann ein Tagesgeldkonto dienen, Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds oder, wie es klassisch der Fall war, eine sogenannte Rückdeckungsversicherung. Dabei handelt es sich um Lebens- oder Rentenversicherungen auf Kapital- oder Fondsbasis. Der Kapitalaufbau für die Pensionszusage wird somit an einen Dritten ausgelagert. Ziel der Rückdeckungsversicherung war und ist es, am Ende der Laufzeit eine Rente oder einen Kapitalstock aufgebaut zu haben, welcher ausreichend ist, um die Leistungszusage einzuhalten.
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Dabei kann die Leistungszusage entweder aus der garantierten Versicherungssumme – den eingezahlten Beiträgen – oder aus der garantierten Versicherungssumme zuzüglich der Gewinne resultieren. Die Vergangenheit hat in der Praxis immer wieder belegt, dass die Unternehmen aus Kostengründen die zweite Variante bevorzugten, um die jährlichen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Dieses Kostendenken hatte und hat es in sich.
Der Faktor Zeit
Mit den Pensionszusagen verhält es sich wie mit privaten Lebens- oder Rentenversicherungen. Einmal abgeschlossen, liegen sie in der Schublade und warten darauf, dass der Tag der ersten Auszahlung kommt. Viele GmbHs verfahren nach dem gleichen Prinzip. Genau an dieser Stelle tickt die Bombe. Basiert die Leistungszusage auf der Mischkalkulation garantierte Leistung zuzüglich der Gewinnanteile, reicht die Rückdeckung häufig nicht aus, um die vertraglich zugesagte Pension auch zu erbringen. Dieser Sachverhalt war auch schon vor der Finanzkrise der Fall. Die Leben- und Rentenversicherer haben heute durch das schwache Kapitalmarktumfeld noch massivere Schwierigkeiten, die garantierten Ablaufleistungen für Alt-Verträge mit höherem Rechnungszins einzuhalten. Diese Probleme treten auch bei Direktzusagen auf. Angenommen, der Inhaber einer GmbH möchte sein Unternehmen aus Altersgründen verkaufen, wird natürlich überprüft, ob die vorhandenen Guthaben aus der Rückdeckungsversicherung ausreichend sind, die Leistungszusage zu erbringen. Ist dies nicht der Fall, wird kein Interessent das Unternehmen kaufen, da er zusätzlich zum Kaufpreis die fehlenden Mittel für die Leistungszusage nachschießen muss. Im Umkehrschluss reduziert sich der Wert der Firma um das Delta zwischen vorhandener und gewünschter Leistungszusage. In der Vergangenheit kam es auch schon vor, dass ein GGF altersbedingt aus der Firma ausschied und die notwendigen Mittel nicht vorhanden waren, um die Leistungszusage in voller Höhe zu erbringen. In einigen Fällen war die Insolvenz der betroffenen Firmen aufgrund der Forderung des ausgeschiedenen GGFs nicht mehr abzuwenden.
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Lösungsansätze
Pensionszusagen sind für den Finanzdienstleistungsvertrieb bares Gold. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, weshalb die Vermittler nicht von sich aus das Thema Unterdeckung aufgreifen und die von ihnen vermittelten Verträge alle zwei oder drei Jahre auf den Prüfstand stellen. Ergänzend zu laufenden Versicherungsverträgen können die Lücken, wie oben beschrieben, auch durch alternative Anlageformen geschlossen werden.
Darüber hinaus bietet es sich für Firmen an keine Leistungszusage, sondern eine Beitragszusage auszuhandeln. Rückdeckungsversicherungen erfreuen den Vertrieb, Aktiensparpläne oder ETF-Sparpläne zeigen sich langfristig jedoch rentabler. Eine Risikolebensversicherung deckt das Todesfallrisiko ab.