Infolge der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten. Die Bundesregierung hat durch verschiedene Maßnahmen wie die Überbrückungshilfen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht versucht, möglichen Unternehmenspleiten vorzubeugen. Diese Maßnahmen scheinen ihre Wirkung nicht zu verfehlen. Doch das könnte sich demnächst ändern.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- wirtschaftliche Schieflage vieler Unternehmen infolge der Corona-Pandemie
- Staat unterstützt mit Überbrückungshilfen und Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
- Maßnahmen scheinen Wirkung zu zeigen
Niedrigster Stand seit 1993
Im vergangenen Jahr beantragten 15841 Unternehmen in Deutschland Insolvenz. Das ist der niedrigste Stand seit 1993. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist seit 2009 konstant rückläufig und, anders als man vielleicht vermuten könnte, auch 2020 weiter gesunken. Diese Entwicklung sieht Albert Braakmann, Leiter der Abteilung ‘Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Preise‘ „auch als Effekt staatlicher Unterstützungen und des Aussetzens der Insolvenzantragspflicht“. Ob dieser positive Trend weitergeht, ist allerdings fraglich, denn seit Mai 2021 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder vollumfänglich.
Insolvenzwelle wird nicht erwartet
Eine Insolvenzwelle erwartet Christiane von Berg, Volkswirtin beim Kreditversicherer Coface in Zukunft dennoch nicht. Als Grund nennt die Volkswirtin die Bedingungen, um von den Maßnahmen der Bundesregierung zu profitieren. Die finanzielle Unterstützung und Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei nur denjenigen Unternehmen gewährt worden, die infolge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Unternehmen, die bereits vor der Pandemie in Schieflage geraten sind, waren von den Schutzmechanismen ausgenommen.
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