BGH entscheidet: Banken müssen Kunden auf Einlagensicherung hinweisen
Bankberater werden nun mehr in die Pflicht genommen, wenn es um die Auskunft in Sachen Vermögensverlust geht. Heute hat der BGH ein wichtiges Urteil gefällt, das auf der einen Seite die Banken aufstöhnen lassen wird, auf der anderen Seite den Anlegern jedoch eine neue Rechtssicherheit bietet.
Denn: Eine Bank, die ihre Einlagen nicht absichert, zum Beispiel beim Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes, muss ihre Kunden in Zukunft „ausdrücklich“ darauf hinweisen. Damit ist eine bisher gängige Praxis der Geldinstitute vom Tisch, die bei vielen Anlegern zu zum Teil hohen Verlusten geführt hatte.
Hier sei nur an die isländische Kaupthing Bank erinnert, die massenweise Sparer regelrecht finanziell abgezogen hatte mit ihrer deutschen Niederlassung Kaupthing Edge und den angebotenen hohen Zinsen aufs Tagesgeld, die Anlagen dort jedoch nur bis zur Höhe der isländischen Einlagensicherung (20.887 Euro) abgesichert waren. Noch immer ist nicht bekannt, ob die Anleger ihr Geld nun endlich ihr Geld von der Kaupthing zurück erhalten haben, die im vergangenen Jahr von heute auf morgen von der isländischen Regierung verstaatlicht worden war.
Damit solche Dinge nicht mehr passieren, müssen die Geldinstitute ab sofort darauf hinweisen, wie ein möglicher Vermögensverlust aussehen könnte bei der Pleite einer Bank – wenn der Kunde ausdrücklich auf eine sichere Geldanlage besteht.
Geklagt hatten zwei ehemalige Kundinnen der Dresdner BFI Bank, die im Jahr 2003 Pleite gegangen war, und damit ihre Kunden um die Ersparnisse gebracht hatten. Beide Frauen hatten hohe Beträge bei der Bank angelegt in Sparbriefen und auf Festgeldkonten. Sie wurden jedoch bei der Anlage ihrer Ersparnisse (80.000 Euro und 160.000 Euro) jedoch nicht darüber aufgeklärt vor der Geldanlage, dass die Dresdner BFI Bank nicht Mitglied im Einlagensicherungsfonds ist. Die klagenden Kundinnen hatten jedoch gezielt nach einer sicheren Geldanlage gefragt und darauf bestanden.
Die bloße Erwähnung der Tatsache in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die Einlagen der Kunden nur bis zur gesetzlichen Höhe von 20.000 Euro (gültig bis zum 30. Juni 2009, seit dem 1. Juli 50.000 Euro) abgesichert sind, reicht nach Ansicht des BGH nicht aus in diesem Fall.
Die Klage wird nun wieder vom Oberlandesgericht in Dresden behandelt werden müssen, mit Einbezug der heute erfolgten Rechtssprechung durch den Bundesgerichtshof. Das OLG wird nun prüfen müssen, in wie weit eine fehlende Beratung bzw. Aufklärung vorlag. Dies bedeutet jedoch nicht nur einen Erfolg für die zwei klagenden Kundinnen der in die Pleite gegangenen Dresdner BFI Bank, sondern für insgesamt 80 Kunden, die dort Beträge in der Höhe von bis zu einer Million Euro angelegt hatten. Im Falle der Feststellung einer Schuld muss die Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden der Bank wohl in die Bresche springen und diese Gelder auszahlen.
Das heutige Urteil vom BGH ist zugleich auch als ein Meilenstein zu werten und wird eine entscheidende Änderung mit sich bringen in Sachen Sicherheit für die Anleger in unserem Land. Und vielleicht wird es auch endlich die Sparer selbst wachrütteln, damit sie mehr darauf achten, ihr Erspartes bei den Banken anzulegen, die auch wirklich Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind – und sich nicht nur von hohen Zinsen locken lassen, von denen sie sowieso nichts mehr haben, wenn die Bank in die Pleite gerauscht ist…