Zahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge unterliegen auch ab 2009 nicht der Abgeltungssteuer, sondern werden komplett mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dafür werden sie ja schließlich aus dem Bruttoeinkommen bezahlt.
Damit werden Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge genauso behandelt, wie andere Lohn- und Gehaltszahlungen bzw. Bezüge auch. Die Regelungen der Abgeltungssteuer tangieren diese Einkommensart nicht.
Eine recht interessante Möglichkeit, über wertpapiergebundene Lebensversicherungen die Abgeltungssteuer zu umgehen, stellen wir Ihnen auf der folgenden Seite vor: