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Abgeltungssteuer bei der Kündigung oder dem Verkauf einer Lebensversicherung

Wer noch bis zum 31.12.2008 seinen Vertrag kündigt, muss Kapitalertragssteuer zahlen. Haben Sie jedoch bis dahin Ihre Police auf dem Zweitmarkt verkauft, fallen auf den Erlös keine Steuern an.

Ab 2009 muss sowohl beim Verkaufen, als auch beim Kündigen der Policen Abgeltungssteuer gezahlt werden, wenn die Laufzeit unter zwölf Jahren liegt oder der Kunde bei Auszahlung jünger als 60 Jahre ist.

Sind jedoch die Voraussetzungen einer mindestens zwölfjährigen Laufzeit sowie des Auszahlungsalters von mindestens 60 Jahren erfüllt, wird der Erlösanteil nach dem Halbeinkünfteverfahren mit dem persönlichen Steuersatz des Versicherungsnehmers besteuert.

Aber Achtung: Beim Verkauf einer Police wird ab 2009 immer Abgeltungssteuer fällig. Dies bedeutet für die Zukunft, dass das Verkaufen von Lebensversicherungen ab 2009 nicht mehr so lukrativ ist wie jetzt. Wer also verkaufen möchte, muss die noch im Jahr 2008 erledigen.

Eine recht interessante Möglichkeit, über wertpapiergebundene Lebensversicherungen die Abgeltungssteuer zu umgehen, stellen wir Ihnen auf der folgenden Seite vor:

Abgeltungssteuer umgehen bzw. vermeiden >>>

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