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Abgeltungssteuer bei der Rürup-Rente

Auch Erträge aus einer Rürup-Rente unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Stattdessen muss bei ihnen ein festgelegter Anteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Der Anteil ist hierbei abhängig vom Renteneintrittsalter und erhöht sich entsprechend der weiter unten dargestellten Tabelle jedes Jahr. Zurzeit wird bei einer Rürup-Rente 56 Prozent der Rente versteuert, ab 2040 wird dann die gesamt Rente versteuert.

Im Gegenzug zum jährlich steigenden Ertragsanteil, welcher versteuert werden muss, dürfen Jahr für Jahr auch höhere Anteile der maximal absetzbaren Einzahlung von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

JahrAnteil der Einzahlungen, welcher steuerlich abgesetzt werden kannMaximal absetzbare Einzahlungen pro JahrAnteil der Aus- bzw. Rentenzahlungen, der versteuert wird
2008 66% 20.000 Euro 56%
2009 68% 58%
2010 70% 60%
2011 72% 62%
2012 74% 64%
2013 76% 66%
2014 78% 68%
2015 80% 70%
2016 82% 72%
2017 84% 74%
2018 86% 76%
2019 88% 78%
2020 90% 80%
2021 92% 81%
2022 94% 82%
2023 96% 83%
2024 98% 84%
2025 100% 85%
2026 100% 86%
2027 100% 87%
2028 100% 88%
2029 100% 89%
2030 100% 90%
2031 100% 91%
2032 100% 92%
2033 100% 93%
2034 100% 94%
2035 100% 95%
2036 100% 96%
2037 100% 97%
2038 100% 98%
2039 100% 99%
2040 100% 100%

Rürup-Sparern kommt bei der hier beschriebenen nachgelagerten Besteuerung der Ertragsanteile zugute, dass der persönliche Steuersatz im Alter meist wesentlich niedriger ist, als dies während des Erwerbslebens der Fall ist. Darüber hinaus können die Einzahlungen ja ebenfalls entsprechend der obigen Tabelle steuerlich geltend gemacht werden, was in der Summe zu einer deutlich geringeren Gesamtsteuerbelastung führt.

Eine recht interessante Möglichkeit, über wertpapiergebundene Lebensversicherungen die Abgeltungssteuer zu umgehen, stellen wir Ihnen auf der folgenden Seite vor:

Abgeltungssteuer umgehen bzw. vermeiden >>>

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