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Abgeltungssteuer und Leibrente

Unter einer Leibrente versteht man eine Rentenzahlung etwa im Rahmen einer Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung, welche bis zu einem im Vertrag definierten Ereignis gezahlt wird. Meist ist dieses Ereignis der Tod des Versicherungsnehmers bzw. Empfängers der Leibrente. Zur Berechnung und Anwendung derselben finden interessierte Leser alles Wissenswerte unter http://de.wikipedia.org/wiki/Leibrente.

Aufgeschobene Leibrente

Bei der aufgeschobenen Leibrente zahlt der Kunde über mehrere Jahre Beiträge in eine Kapitallebensversicherung bzw. eine Rentenversicherung ein. Mit dem Erreichen eines vordefinierten Alters bekommt der Kunde dann seine monatliche Rente, die sogar unter Umständen vererbt werden kann. Der Ertrag dieser Rente wird nun versteuert.

Die Höhe der Versteuerung ist dabei abhängig vom Renteneinstiegsalter und fällt nicht unter den Geltungsbereich der Abgeltungssteuer. Beträgt das Alter zu Rentenbeginn zum Beispiel 65, so müssen dann 18 Prozent des Ertrages aus der Police mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Die vollständige Tabelle zu den Prozenten, zu denen er Ertragsanteil bei der aufgeschobenen Leibrente versteuert werden muss, finden Sie nachfolgend:

Zu versteuernder Ertragsanteil lebenslanger Leibrenten (gültig für Renten ab 2005)
Vollendetes Lebensjahr
des
Versicherungs-
nehmers zu Beginn
der
Rentenzahlung
Zu versteuernder
Ertragsanteil in
Prozent
Vollendetes Lebensjahr des
Versicherungs-
nehmers zu Beginn der
Rentenzahlung
Zu versteuernder
Ertragsanteil in
Prozent
Vollendetes Lebensjahr des
Versicherungs-
nehmers zu Beginn der
Rentenzahlung
Zu versteuernder
Ertragsanteil in
Prozent
0 59% 33 42% 66 18%
1 59% 34 42% 67 17%
2 58% 35 41% 68 16%
3 58% 36 40% 69 15%
4 57% 37 40% 70 15%
5 57% 38 39% 71 14%
6 56% 39 38% 72 13%
7 56% 40 38% 73 13%
8 56% 41 37% 74 12%
9 55% 42 36% 75 11%
10 55% 43 35% 76 10%
11 54% 44 35% 77 10%
12 54% 45 34% 78 9%
13 53% 46 33% 79 9%
14 53% 47 33% 80 8%
15 52% 48 32% 81 7%
16 52% 49 31% 82 7%
17 51% 50 30% 83 6%
18 51% 51 29% 84 6%
19 50% 52 29% 85 5%
20 50% 53 28% 86 5%
21 49% 54 27% 87 5%
22 49% 55 26% 88 4%
23 48% 56 26% 89 4%
24 48% 57 25% 90 4%
25 47% 58 24% 91 4%
26 47% 59 23% 92 3%
27 46% 60 22% 93 3%
28 45% 61 22% 94 2%
29 45% 62 21% 95 2%
30 44% 63 20% 96 2%
31 44% 64 19% ab 97 1%
32 43% 65 18%    

Leibrente mit Einmalzahlung

Bei einer Leibrente, bei der eine Einmalzahlung erfolgt, sieht das Steuermodell genau so aus wie bei der aufgeschobenen Leibrente. Der Kunde zahlt in diesem Fall mit einem Schlag den gesamten Betrag an den Anbieter. Im Gegenzug erhält der Kunde seine monatliche Rente, die dann versteuert wird.

Eine recht interessante Möglichkeit, über wertpapiergebundene Lebensversicherungen die Abgeltungssteuer zu umgehen, stellen wir Ihnen auf der folgenden Seite vor:

Abgeltungssteuer umgehen bzw. vermeiden >>>

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