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Quellensteuer in Spanien

Bis Ende 2011 war es für deutsche Aktionäre noch relativ aufwändig, sich die in Spanien einbehaltene Quellensteuer aus Dividenden spanischer Aktiengesellschaften erstatten zu lassen.

Inhaltsverzeichnis

  • Bis Ende 2011 Konto in Spanien erforderlich
  • Seit 2012 kein Konto vor Ort mehr – Steuernummer und Erstattung online
  • Wie beantrage ich die Erstattung von Quellensteuer auf Dividenden in Spanien?
    • Kompliziert wird es ab 1.500 Euro Dividende pro Kalenderjahr
  • Das Beispiel ENI mit 6,71 Prozent Brutto-Dividendenrendite
    • Fazit: von 6,71 Brutto- kommen beim deutschen Anleger nur 1,41 Prozent Netto-Dividendenrendite an

Bis Ende 2011 Konto in Spanien erforderlich

Sie mussten dafür ein Konto in Spanien haben, konnten also den Urlaub optimalerweise mit der Eröffnung eines Kontos verbinden bzw. eigens für diesen Zweck nach Spanien reisen. Um das Konto zu eröffnen, mussten Anleger aber erst einmal eine spanische Steuernummer beantragen.

Seit 2012 kein Konto vor Ort mehr – Steuernummer und Erstattung online

Seit 2012 ist das einfacher: die Erstattung von Quellensteuer auf Dividenden spanischer Aktiengesellschaften ist seitdem auch ohne Konto vor Ort möglich. Die dennoch benötigte Steuernummer und die Erstattung können zeitgleich online beantragt werden.

Wie beantrage ich die Erstattung von Quellensteuer auf Dividenden in Spanien?

Das Formular „Modelo 210“ zur Erstattung der Quellensteuer finden Sie auf der Seite der spanischen Steuerbehörde "Agencia Tributaria" hier an.

Wie Sie das Formular „Modelo 210“ richtig ausfüllen, erklärt die spanische Behörde auf dieser Seite. Alternativ bietet die spanische Botschaft in Berlin eine – deutschsprachige – Anleitung unter diesem Link an.

Kompliziert wird es ab 1.500 Euro Dividende pro Kalenderjahr

Trotz der Vereinfachungen, die Quellensteuer auch ohne spanisches Konto erstattet zu bekommen, gibt es Komplikationen. Die betreffen insbesondere Aktionäre, deren Dividendenerträge mehr als 1.500 Euro im Kalenderjahr betragen.

Diese müssen die klassische Erstattung mit spanischem Konto beantragen (Feld 19 des Formulars), bekommen dann aber nur 21 Prozent bis zur Summe von 1.500 Euro erstattet. Die anderen 79 Prozent der Dividenden sind entweder verloren oder ihre Erstattung muss über Feld 20 des Formulars gemäß deutsch-spanischem Steuerabkommen beantragt werden. Dann gibt es für sie sechs Prozent aller Ausschüttungen, egal in welcher Höhe. Die restlichen 15 Prozent müssen sie sich dann vom deutschen Finanzamt erstatten lassen.

Unsere Meinung: Trotz der Erleichterungen lohnt es sich aufgrund des komplizierten Verfahrens bei Dividendenerträgen ab 1.500 Euro im Jahr nicht wirklich, auf spanische Dividendenwerte zu setzen.

Das Beispiel ENI mit 6,71 Prozent Brutto-Dividendenrendite

Dazu ein Beispiel: der italienische Energiekonzern ENI S.p.A. notierte zum 03.03.2015 mit einer erwarteten Dividendenrendite von 6,71 Prozent. Ein Anleger, der 50.000 Euro in Aktien von ENI investieren würde, würde also brutto 3.355 Euro Dividende erzielen – und damit oberhalb der Grenze von 1.500 Euro pro Jahr liegen. Egal welches Verfahren er wählt (Feld 19 – klassische Erstattung bis 21 Prozent, aber maximal 1.500 Euro, oder Feld 20 – spanisch-deutsches Steuerabkommen: 6 Prozent direkt und 15 Prozent übers deutsche Finanzamt), er würde nur 21 Prozent der Dividende erhalten. In unserem Beispiel also 704,55 Euro.

Fazit: von 6,71 Brutto- kommen beim deutschen Anleger nur 1,41 Prozent Netto-Dividendenrendite an

Die netto beim Anleger ankommende Dividendenrendite würde nur noch 6,71 Prozent * 0,21 = 1,41 Prozent betragen. Und dafür lohnt der Aufwand schlicht und ergreifend nicht, denn diese oder eine deutlich höhere Dividendenrendite bieten genügend andere Unternehmen – ohne die aufwändigen Formalitäten der Quellensteuererstattung wie in Spanien.

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