Im Falle einer Dividenden- oder Zinsgutschrift aus Griechenland haben deutsche Anleger zunächst einmal die nationale Quellensteuer zu entrichten. Diese beträgt in Griechenland abhängig von der Ertragsart zwischen 0 und 15%. Aufgrund des gültigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen beiden Ländern können sich deutsche Anleger die gesamte Quellensteuer hierzulande anrechnen lassen. Das bedeutet, dass Anleger ohne eine aufwendige Prozedur der Steuererstattung unterm Strich keinen finanziellen Nachteil durch die griechische Quellensteuer erleiden. Sie haben – wie bei deutschen Erträgen – damit effektiv nur die deutsche Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer) zu entrichten. Doch wann wird der Quellensteuerabzug durchgeführt, und wie hoch ist die steuerliche Belastung bei griechischen Aktien insgesamt?
Inhaltsverzeichnis
Wie viele Quellensteuer müssen deutsche Anleger in Griechenland zahlen?
Die nationale Quellensteuer auf Dividenden beträgt in Griechenland zurzeit 15%. Das bedeutet, dass von einer Dividendengutschrift in Höhe von 100 Euro direkt 15 Euro (= 15%) von der Bank einbehalten und an die griechischen Steuerbehörden abgeführt werden. Da zwischen Griechenland und Deutschland jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen wurde, können sich die Anleger diese 15% restlos auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen lassen. Die Abgeltungssteuer in Deutschland beträgt zurzeit 25%. Die griechische Quellensteuer (15%) wird von dieser Steuerlast abgezogen, sodass sich die Abgeltungssteuer entsprechend reduziert. Durch die Quellensteuer, die in Griechenland „Foros Eis odimatos Fyskikon Prosopon“ heißt, erleidet der deutsche Anleger in der Gesamtbetrachtung also keinen finanziellen Nachteil.
Für Zinserträge beträgt die nationale Quellensteuer prinzipiell 15%. Gemäß DBA sind hier jedoch „nur“ 10% der 15% in Deutschland anrechenbar. Es entsteht in diesem Fall also tatsächlich eine finanzielle Mehrbelastung in Höhe von 5%. für den Anleger. Eine Quellensteuerbefreiung gilt für Zinsen aus Staatsanleihen und Schatzanweisungen.
Gesamtsteuerlast auf Dividenden von Aktien aus Griechenland
Quelle: Eigene Berechnungen; Kirchensteuer unberücksichtigt | |
Aktienkurs (in Euro): | 20,00 Euro |
Dividendenrendite (brutto, in %): | 5,00% |
Bruttorendite (Depotwert: 10.000 Euro): | 500,00 Euro |
Ausländische Quellensteuer (15%): | 75,00 Euro |
= Dividende nach Quellensteuer: | 425,00 Euro |
Deutsche Abgeltungssteuer (25% der Bruttodividende): | 125,00 Euro |
Solidaritätszuschlag (5,5% von der Abgeltungssteuer): | 6,875 Euro |
Anrechenbare ausländische Quellensteuer (15% der Bruttodividende) gem. DBA: | 75,00 Euro |
Übrige deutsche Abgeltungssteuer in Euro: | 50,00 Euro |
Nettodividende nach Abzug der Quellensteuer + Abgeltungssteuer: | 368,125 Euro |
Erstattungsfähige ausländische Quellensteuer: | 0,00 Euro |
Nettodividende + Erstattung: | 368,125 Euro |
Dividendenrendite (netto, ohne ausländische Steuererstattung): | 3,68% |
Dividendenrendite (netto, mit ausländischer Steuererstattung): | 3,68% |
Wie erhalten Anleger die Quellensteuer aus Griechenland zurück?
Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, sich die griechische Quellensteuer zurückzufordern. Schließlich wird die gesamte Quellensteuer von 15% (bei Dividenden) auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet. Somit entsteht dem deutschen Anleger kein finanzieller Nachteil. Eine Rückforderung der in Griechenland gezahlten Quellensteuern ergibt nur im Falle von Zinszahlungen Sinn. In diesem Fall beträgt die Quellensteuer zwar ebenfalls 15%, es können hier jedoch „nur“ 10% angerechnet werden. Unterm Strich bleibt also eine Quellensteuerbelastung von 5%.
Auf dem Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern (klick) findet sich ein „Antrag auf Grund des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Griechenland und Deutschland“ sowie ein „Antrag auf Freistellung von der griechischen Quellensteuer für Dividenden und Lizenzgebühren“.
Die zuständige Behörde für alle Belange rund um die Quellensteuer ist in Griechenland:
Ministry of Finance International Fiscal Affairs Department
Karageorgi Servias 10 GR
10184 Athen
Griechenland
Fazit
Die griechische Quellensteuer beträgt sowohl für Dividenden- als auch für Zinserträge jeweils 15%. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden bei Dividenden die gesamten 15% und bei Zinsen immerhin 10% der Quellensteuer in Deutschland auf die Abgeltungssteuer angerechnet. Damit entsteht eine effektive Quellensteuerbelastung für den ausländischen Anleger nur im Falle von Zinszuwendungen. Bei Dividendenausschüttungen braucht sich der Anleger aus Deutschland überhaupt nicht um eine Steuererstattung aus Griechenland kümmern, da ohnehin die gesamte Quellensteuer in Deutschland angerechnet wird. Damit hat sich Griechenland insgesamt für einen äußerst anlegerfreundlichen Umgang mit der Quellensteuer entschieden. Ein DBA zwischen beiden Ländern wurde erstmalig bereits im Jahr 1967 unterzeichnet.
Christian Finkenbrink
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