Die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer ist für all diejenige ein Dorn im Auge, die zurzeit auf Fonds und Aktien gesetzt haben, denn Sparer müssen ab dem nächsten Jahr auf Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne 25 Prozent in Form der Abgeltungssteuer an den Fiskus zahlen. Zur Abgeltungssteuer hinzu kommt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Jedoch macht der Staat eine Ausnahme.
Auf Kapitallebensversicherungen fällt keine Abgeltungssteuer an. Dies gilt sowohl für Neuverträge als auch für Altverträge. Die Erlöse bzw. Auszahlungen aus einer Lebensversicherung sind vielmehr entweder steuerfrei oder müssen mit zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz des Versicherungsnehmers versteuert werden, was selbst beim aktuellen Spitzensteuersatz von 42 Prozent noch günstiger als der Abgeltungssteuersatz wäre.
Lesen Sie nachfolgend, mit welchen Steuern Sie bei Lebensversicherungen ab dem nächsten Jahr rechnen müssen, was gleich bleibt und was sich ändert, und wie Sie dennoch den einen oder anderen Euro retten können.
Inhaltsverzeichnis
Kapitallebensversicherungen
Seit 2005 müssen zwar Auszahlungen bei Lebensversicherungen versteuert werden, dennoch gelten Lebensversicherungen als Gewinner der Abgeltungssteuer. So sehen nun die neuen Regeln für Lebensversicherungen im Detail aus:
Altverträge, die bis 2004 abgeschlossen wurden
Die Auszahlungen sind und bleiben auch steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und dabei mindesten fünf Jahre Beiträge gezahlt worden sind. Des Weiteren muss ein Todesfallschutz mit mindestens 60 Prozent der Beiträge im Vertrag festgehalten sein. Sollte einer der drei Punkte nicht erfüllt werden, so wurde bisher der persönliche Steuersatz herangezogen. Ab 2009 gilt in diesem Falle der pauschale Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Neuverträge, die zwischen 2005 und 2008 abgeschlossen wurden
Läuft ein solcher Vertrag mindestens zwölf Jahre und ist der Versicherungsnehmer bei der Auszahlung der Police mindestens 60 Jahre, gilt ab 2009 das Halbeinkünfteverfahren. Das heißt, dass die Hälfte des Ertrages mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Das gilt auch, wenn die Versicherungssumme auf einmal ausgezahlt wird. Sollte die Laufzeit des Vertrages unter zwölf Jahren liegen oder ist der Versicherte bei der Auszahlung noch keine 60 Jahre, dann muss auf alle Erträge die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag gezahlt werden.
Eine recht interessante Möglichkeit, über wertpapiergebundene Lebensversicherungen die Abgeltungssteuer zu umgehen, stellen wir Ihnen auf der folgenden Seite vor: