Zugegeben, der Tod eines nahen Verwandten ist nicht gerade etwas Erfreuliches. Doch die Erbschaft, die damit meist verbunden ist, kann oftmals wenigstens etwas über den Verlust trösten. Experten gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren Erbschaften von gut 2,2 Billionen Euro anfallen sollen. Natürlich lässt sich da auch das Finanzamt nicht lumpen und langt kräftig zu, denn immer, wenn jemand etwas erbt, dann muss er auch damit rechnen, dass er auf das Erbe Erbschaftssteuer bezahlen muss. Je nachdem, um was es sich bei dem Erbe handelt, fallen hier unterschiedlich hohe Steuern an.
Wenn Sie meinen, Sie könnten die Erbschaftssteuer mit einer Schenkung umgehen, dann wird der Fiskus Sie leider auch enttäuschen, denn selbst eine Schenkung ist laut Gesetz steuerpflichtig. Wenigstens hat man bei Schenkungen den Vorteil, dass man einige von ihnen am Fiskus vorbei schmuggeln kann, da keine schriftliche Vereinbarung dazu getroffen werden muss. Will man jedoch ein Haus verschenken, so muss der neue Eigentümer auch im Grundbuch eingetragen werden und hier ist dann der Fiskus sofort zur Stelle und hält die Hand auf.
Aufgrund diverser Gesetzesänderungen, die nun seit Anfang letzten Jahres Bestand haben sollen, hat sich aber auch im Bereich der Erbschaftssteuer so einiges getan. So sind nun die grundsätzliche Besteuerung von Unternehmen und auch die Wertermittlung von Grund und Boden völlig neu geregelt worden.
Wer ein Unternehmen erbt, der soll künftig dazu animiert werden, dieses fortzuführen. Dabei werden erst einmal nur 15 Prozent des Unternehmenswertes besteuert. Kann das Unternehmen selbst über mindestens 15 Jahre fortgeführt werden und bleiben die Arbeitsplätze über einen Zeitraum von wenigstens 10 Jahren im Wesentlichen erhalten, so erlässt Vater Staat dem Erben auch den restlichen zu zahlenden Steueranteil.
Bei Grund und Boden wurde bisher der Wert, auf den Sie die Erbschaftssteuer entrichten mussten, nach komplizierten Formeln berechnet. Der tatsächliche Marktwert kam dabei jedoch gar nicht zum Einsatz, sodass die Immobilien und Grundstücke zum Teil deutlich unterbewertet wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang 2007 das aktuelle Erbschaftssteuerrecht für verfassungswidrig erklärt, speziell wegen der ungleichen Behandlung von Immobilien und Geldvermögen. Mehr dazu im Blog von Berlin Kontor.
Um dem aus dem Wege zu gehen, hat die Regierung nun neue Regelungen auf den Weg gebracht. Dabei soll der tatsächliche Marktwert für ein Grundstück ermittelt werden, damit man hier eine reale Berechnungsgrundlage für seine Erbschaftssteuer erhält. Diese Werte, die Ihrer Erbschaftssteuer nun zugrunde gelegt werden, sind natürlich höher als bisher und von daher werden Sie sich eventuell auch ungerecht behandelt fühlen. Damit dies nicht der Fall ist, hat Vater Staat auch bei den Freibeträgen kräftig nachgebessert.
Nach diesen Regelungen erhalten Ehegatten nicht mehr nur 307.000 Euro Freibeträge, sondern diese wurden aufgestockt auf eine halbe Million Euro. Die Freibeträge für Kinder wurden von 205.000 Euro auf 400.000 Euro angehoben, die Freibeträge für Enkelkinder von 51.200 Euro auf 200.000 Euro. Ferne Verwandte und andere Erben hingegen erhalten geringere Freibeträge, so dass diese nicht von den Neuerungen im Bereich der Erbschaftssteuer profitieren können.
Sie sehen also, das Erben lohnt sich zum Teil doch, denn die meisten Menschen können nur geringere Werte als die oben aufgeführten Freibeträge vererben. Sollte man dennoch darüber kommen, so wird es schwierig werden, hier eine gerechte Lösung zu finden. In aller Regel wurde der Vermögensaufbau über Jahre hinweg betrieben, sodass man dafür auch den eigenen Lebensstandard, nicht selten auch den Lebensstandard der späteren Erben sehr gering gehalten hat. Die Erben, also Sie, werden nun mit der anfallenden Erbschaftssteuer das zweite Mal bestraft.
Ein positiver Ansatz hingegen ist die neue Pflegekomponente, über welche pflegende Angehörige im Erbfall steuerlich bevorteilt werden sollen.