Geben Unternehmen Aktien gratis oder zu Vorzugspreisen an ihre Mitarbeiter weiter, stellt sich unwillkürlich die Frage nach der steuerlichen Behandlung. Deren Auslegung beschäftigte seit Jahren immer wieder die Gerichte. Der Bundesfinanzhof hat nun unter dem Aktenzeichen VI R 16/12 einige Grundsatzfragen dazu abschließend beurteilt.
Inhaltsverzeichnis
Geldwerter Vorteil
Verbilligte und kostenlose Aktien an Mitarbeiter sind ein geldwerter Vorteil und als solcher zu versteuern.
Verbilligte Aktien bis maximal 135 EUR pro Jahr steuerfrei
Für verbilligte Aktien gilt ein Freibetrag von 135 EUR pro Jahr, wenn die Vereinbarung zwischen Unternehmen und Mitarbeiter vor dem 1. April 2009 geschlossen wurde. Dieser Steuerbonus gilt allerdings nur noch bis Ende 2015. Ab 2016 entfällt er.
Gratisaktien bis 44 EUR pro Jahr steuerfrei
Gratisaktien sind nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs steuerliche Sachbezüge und haben als solche eine steuerliche Freigrenze von 44 EUR pro Jahr.