Was in Deutschland die Abgeltungssteuer, ist in Italien die Quellensteuer. Der italienische Staat hält bei Zins- und Dividendenzahlungen sofort die Hand auf, auch bei ausländischen Anlegern. Die Quellensteuer beträgt 26 Prozent, wird aber zunächst nicht in voller Höhe mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, benötigen deutsche Anleger zwei Dinge: die notwendigen Formulare und viel Geduld.
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15% Quellensteuer werden sofort auf Abgeltungssteuer angerechnet
Von der Dividende werden von der Depotbank sofort 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet. Das deutsch-italienische Doppelbesteuerungsabkommen sieht jedoch vor, dass auch die restlichen elf Prozent der Steuer zurückerstattet werden. Dafür bedarf es jedoch spezieller Formulare, die auf einer Seite des Bundeszentralamtes für Steuern zum Download bereitstehen. Das mehrseitige Formular der Italiener ist in Englisch gehalten, eine deutsche Version steht nicht zur Verfügung. Die Frist für die Rückerstattung beträgt vier Jahre.
Gesamtsteuerlast bei Dividenden italienischer Aktiengesellschaften
Ohne Rückerstattung der einbehaltenen Quellensteuer von 10 Prozent (15 Prozent werden ja sofort auf die Abgeltungssteuer angerechnet) beläuft sich die Gesamtsteuerlast bei Dividenden norwegischer Aktiengesellschaften auf respektable 37,375 Prozent wie unser Rechenbeispiel zeigt:
Bruttodividende | 1.000 Euro |
– Einbehaltene Quellensteuer (26%) | 260,00 Euro |
+ davon 15% sofort auf Abgeltungssteuer angerechnet | 150,00 Euro |
– Abgeltungssteuer (25%) | 250,00 Euro |
– Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Abgeltungssteuer) | 13,75 Euro |
Nettodividende | 626,25 Euro |
Gesamtsteuerlast | 37,375% |