Zwischen Australien und Deutschland besteht seit Februar 1975 ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dieses Abkommen soll vermeiden, dass deutsche Anleger, die in Australien investieren, für Zinsen und Dividenden die doppelte Steuerlast zu tragen haben.
Die nationale Quellensteuer in Australien beträgt grundsätzlich 30 Prozent, wobei einige Zins- und Dividendenzahlungen nicht der Quellenbesteuerung unterliegen. Nach dem DBA beträgt die höchstens anrechenbare Quellensteuer jeweils 15 Prozent. Wie hoch die steuerliche Belastung für deutsche Anleger in Australien ist, und wie Anleger die entrichtete Quellensteuer von Australien zurückfordern können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wie viel Quellensteuer müssen deutsche Anleger in Australien zahlen?
Wie bereits erwähnt, besteht zwischen Deutschland und Australien ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dadurch soll vermieden werden, dass Anleger doppelt zur Kasse gebeten und Steuern zweimal in voller Höhe entrichten müssen.
Die nationale Quellensteuer („Income Tax“) beträgt in Australien grundsätzlich 30%. Bestimmte Dividenden- bzw. Zinszahlungen sind dabei von der Quellenbesteuerung ausgenommen. Dazu zählen die sogenannten „franked dividens“, bei denen die Dividenden aus Gewinnen bezahlt werden, die bei der australischen Gesellschaft voll besteuert worden sind.
Dasselbe gilt für eine Ausschüttung von sogenanntem „conduit foreign income (CFI)“. Hierbei handelt es sich um ausländisches Einkommen, welches man über mindestens eine zwischengeschaltete australische Kapitalgesellschaft erhält. Auch bestimmte Zinszahlungen wie beispielsweise die Zinsen aus bestimmten öffentlichen Schuldverschreibungen unterliegen nicht der Quellenbesteuerung.
Eine fiktiv anrechenbare Quellensteuer zwischen Australien und Deutschland gibt es nicht. Das bedeutet, dass vom Anleger keine nicht geleisteten Quellensteuern abgesetzt werden können. Mit Ausnahme von Portugal, China oder Bangladesch bietet diese Möglichkeit der fiktiv anrechenbaren Quellensteuer kaum ein anderes Land.
Merke: Die nationale Quellensteuer in Australien beträgt 30%, in vielen Fällen reduziert sich der Steuersatz allerdings auf 0% (z.B. franked dividens, conduit foreign). Die anrechenbare Quellensteuer beträgt gemäß DBA höchstens 15% bei Dividenden bzw. 10% bei Zinsen, sofern keine Befreiung vorliegt.
Gesamtsteuerlast auf Dividenden von Aktien aus Australien
Aktienkurs | 20,00 Euro |
Dividendenrendite (brutto) | 5,00% |
Bruttorendite in Euro (Depotwert: 10.000 Euro) | 500,00 Euro |
Ausländische Quellensteuer (30%) in Euro | 150,00 Euro |
= Dividende nach Quellensteuer (in Euro) | 350,00 Euro |
– Abgeltungssteuer (25% der Bruttodividende) | 125,00 Euro |
– Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Abgeltungssteuer) | 6,875 Euro |
+ Anrechenbare ausländische Quellensteuer (15% der Bruttodividende) gem. DBA | 75,00 Euro |
= Übrige deutsche Abgeltungssteuer in Euro | 50,00 Euro |
= Nettodividende in Euro nach Abzug der Quellensteuer + Abgeltungssteuer | 293,125 Euro |
+ Erstattungsfähige ausländische Quellensteuer (15%) | 75,00 Euro |
= Nettodividende + Erstattung in Euro | 368,125 Euro |
Dividendenrendite (netto, ohne ausländische Steuererstattung) | 2,93% |
Dividendenrendite (netto, mit ausländischer Steuererstattung) | 3,68% |
Eigene Berechnungen; Kirchensteuer unberücksichtigt |
Wie erhalten Anleger die Quellensteuer aus Australien zurück?
Das Bundeszentralamt für Steuern stellt auf der offiziellen Website für zahlreiche DBA-Vertragsstaaten Formulare zur Entlastung von ausländischen Quellensteuern zur Verfügung. Für Australien sind hier jedoch keine Kontaktdaten oder eine zuständige Behörde zu finden. Lediglich einen englischsprachigen Antrag auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung findet sich auf dem BZSt-Internetauftritt (hier). Die Praxis zeigt jedoch, dass ein Antrag auf Erstattung der Quellensteuer in vielen Fällen gar nicht notwendig ist. Oftmals greifen nämlich die beschriebenen Ausnahmeregelungen (z.B. für franked dividends, conduit income), sodass ohnehin gar keine Quellenbesteuerung erfolgt.
Fazit
Die Quellensteuer beträgt in Australien abhängig von der Dividenden- uns Zinsart entweder 0 oder 30%. Der nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) höchstens anrechenbare Steuersatz liegt hier bei 15%. Das bedeutet, dass sich die deutsche Abgeltungssteuer (25%) um die anrechenbare Quellensteuer (15%) reduziert. Zur Anwendung kommen diese Regelungen, wenn ein in Deutschland steuerpflichtiger Anleger im Ausland (in diesem Fall Australien) Dividenden- oder Zinseinnahmen erzielt. Zu beachten gilt es, dass zusätzlich Solidaritätszuschlag und je nach Einzelfall Kirchensteuer in Deutschland zu entrichten sind.
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Autor: Christian Finkenbrink