Ende Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf zur ab 2009 geltenden Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, also insgesamt 26,4 Prozent, sowie der eventuell anfallenden Kirchensteuer auf alle Dividendenzahlungen, Kursgewinne und Zinserträge beschlossen.
Wie so oft wurden dabei noch in letzter Minute Änderungen vorgenommen, die dafür sorgen, dass die Abgeltungssteuer weit hinter ihrer Vorgabe als steuervereinfachender Regelung zurückbleiben wird.
Eine Checkliste, wie Sie sich auf die Abgeltungssteuer vorbereiten können, geben wir Ihnen auf der nachfolgenden Seite an die Hand:
Checkliste zur Vorbereitung auf die Abgeltungssteuer >>>
Eine Möglichkeit zur Umgehung bzw. Vermeidung der permanenten Gewinnbesteuerung bei jeder Transaktion stellen wertpapiergebundene Lebensversicherungen dar. Wie diese funktionieren und wie sich damit die Abgeltungssteuer umgehen bzw. vermeiden lässt, erfahren interessierte Anleger auf unserer folgenden Seite:
Abgeltungssteuer umgehen bzw. vermeiden >>>
Damit Anleger und Sparer den Überblick behalten, was sich bei der Besteuerung der wichtigsten Anlageformen ändert, haben wir die wichtigsten Informationen zur Abgeltungssteuer in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
Anlage-/Sparform | Besteuerung bis Ende 2008 | Besteuerung ab 2009 |
Anleihen |
Zinserträge aus Anleihen sind voll zu versteuern, wenn sie den seit 2007 geltenden Sparerfreibetrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete übersteigen. Kursgewinne, die innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist erzielt wurden, sind ebenfalls voll zu versteuern, wenn sie über dem Freibetrag von 511,99 Euro liegen. |
Zinserträge und Kursgewinne werden einheitlich und in vollem Umfang der Abgeltungssteuer unterworfen und 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell anfallender Kirchensteuer direkt von den Banken ans Finanzamt überwiesen. Bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz kann sich der Anleger die zuviel abgeführten Steuern im Rahmen der Steuererklärung erstatten lassen. |
Aktien | Nach dem geltenden Halbeinkünfteverfahren sind Gewinne aus der Veräußerung von Aktien innerhalb der zwölf-monatigen Spekulationsfrist zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, sobald sie den Freibetrag von 511,99 Euro übersteigen. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien außerhalb der Spekulationsfrist sind steuerfrei. Für Dividendenzahlungen gilt ebenfalls das Halbeinkünfte-verfahren. Sie müssen aber unabhängig von der Haltefrist der Aktien versteuert werden, sobald ihre Höhe den derzeit gültigen Sparerfreibetrag übersteigt.
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Bei Aktien, die nach dem 01.01.2009 gekauft wurden, werden Kursgewinne und Dividenden-zahlungen einheitlich und in vollem Umfang der Abgeltungssteuer unterworfen und 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell anfallender Kirchensteuer direkt von den Banken ans Finanzamt überwiesen. Bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz kann sich der Anleger die zuviel abgeführten Steuern im Rahmen der Steuererklärung erstatten lassen. Für die Dividendenzahlungen gibt es allerdings den seit 2007 geltenden Sparerfreibetrag, innerhalb dessen die Zahlungen steuerfrei sind. |
Fonds | Kursgewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen sind außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist steuerfrei. Bei thesaurierenden Fonds, die sämtliche Dividenden-zahlungen sofort reinvestieren erfolgt auch darauf keine Besteuerung. Lediglich Dividendenzahlungen von ausschüttenden Fonds müssen nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden, wenn sie den Sparerfreibetrag übersteigen. Verkäufe von Fondsanteilen innerhalb der Spekulationsfrist unterliegen ebenfalls der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren. | Für Fondsanteile, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, gelten die alten Regelungen. Bei allen nach diesem Stichtag erworbenen Anteilen an Fonds werden die Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungssteuer unterworfen. Auch vom Fonds ausgeschüttete Gewinne aus Veräußerungs-geschäften von Wertpapieren sind dann nicht mehr steuerfrei. |
Immobilien | Nach einer zehnjähigen Haltefrist können vermietete Immobilien steuerfrei weiterverkauft werden. Alle Mieteinnahmen aus einer Immobilie unterliegen dem Progressionsvorbehalt und erhöhen somit das zu versteuernde Einkommen. Eigengenutzte Wohnungen oder Immobilien können auch innerhalb der Frist von 10 Jahren jederzeit veräußert werden, ohne dass auf die erzielten Gewinne Steuern zu entrichten sind. | Bei Immobilien sowie offenen und geschlossene Immobilienfonds ändert sich auch mit der Einführung der Abgeltungssteuer nichts! Mieteinnahmen erhöhen weiterhin nur das steuerpflichtige Einkommen und nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist können vermietete Immobilien weiterhin steuerfrei veräußert werden. Eigengenutzte Immobilien können wie bisher sogar jederzeit steuerfrei weiterveräußert werden. |
Lebens versicherungen |
Erträge aus Lebens-versicherungen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, sind nach zwölf Jahren steuerfrei. Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, ist bei Auszahlung oder Rückkauf die Differenz zwischen der erfolgten Auszahlung und den geleisteten Beiträgen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Läuft die Police länger als 12 Jahre oder wird das Mindestalter bei Auszahlung auf 60 Jahre festgesetzt, muß nur die Hälfte der Differenz zwischen Auszahlung und Einzahlungen versteuert werden. | Läuft der Vertrag mindestens 12 Jahre und erfolgt eine Auszahlung frühestens mit 60 Jahren, so ändert sich nichts im Vergleich zu den bisherigen Regeln. Bei allen Lebensversicherungen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, unterliegen die gesamten Gewinne (Auszahlung – Einzahlungen) der Abgeltungssteuer. |
Zertifikate | Auf Gewinne aus dem Verkauf von Zertifikaten, die Zins- und Dividendenerträge in Kursgewinne umwandeln, werden keine Steuern erhoben, wenn der Verkauf außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist erfolgt. Für Zertifikaten, bei denen der Emittent eine Kapitalgarantie oder Zinsgarantie abgibt, gilt diese Regelung nicht. Sie gelten als so genannte Finanzinnovationen und mit ihnen erzielte Gewinne müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, sobald sie den Sparerfreibetrag übersteigen. | Nach dem 14.03.2007 erworbene Zertifikate dürfen selbst nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist nur bis zum 30.06.2009 steuerfrei verkauft werden. Erfolgt der Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt oder wurden die Zertifikate erst nach dem 01.01.2009 gekauft, unterliegen die mit ihnen erzielten Gewinne in vollem Umfang der Abgeltungssteuer. |
Für einzelne Anlage- bzw. Vorsorgeformen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten detaillierte Ausführungen zu den Regelungen durch die Abgeltungssteuer:
- Abgeltungssteuer auf Zinsen und Kapitalerträge >>>
- Abgeltungssteuer bei Bausparverträgen >>>
- Abgeltungssteuer und Lebensversicherungen >>>
- Abgeltungssteuer bei Kündigung oder Verkauf einer Lebensversicherung >>>
- Abgeltungssteuer und Leibrenten >>>
- Abgeltungssteuer bei der betrieblichen Altersvorsorge >>>
- Abgeltungssteuer bei britischen Lebensversicherungen >>>
- Abgeltungssteuer bei der Riester-Rente >>>
- Abgeltungssteuer bei der Rürup-Rente >>>
Die bisher und ab 2009 im Rahmen der Abgeltungssteuer geltenden steuerlichen Regelungen für Policen und Versicherungen aller Art haben wir Ihnen zusätzlich zu den oben aufgeführten Detailseiten auf der nachfolgenden Seite noch einmal zusammengefasst:
Profitieren werden von der Abgeltungssteuer in erster Linie all diejenigen Anleger, deren persönlicher Steuersatz oberhalb der 26,4 Prozent liegt. Bei einem Spitzensteuersatz von 44,3 Prozent zuzüglich eventuell zu entrichtender Kirchensteuer, wird das also vor allem wohlhabendere Anleger und Sparer betreffen.
Wer einen niedrigeren Steuersatz als 26,4 Prozent hat, kann sich die zuviel entrichteten Steuern im Zuge der Einkommensteuererklärung zurückholen.
Negativ von der Abgeltungssteuer betroffen sind vor allem die Aktionäre. Bislang waren Kursgewinne aus den Verkäufen von Aktien und Fonds, die nach einer Haltefrist von mehr als 12 Monaten erzielt wurden, steuerfrei und Dividendenzahlungen wurden nach dem so genannten Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte besteuert.
Diese Regelungen werden ab 2009 entfallen und alle erzielten Gewinne sind einheitlich zu versteuern.
Für Fonds verdeutlichen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen einmal auf der folgenden Seite:
Für Dividendenzahlungen ausländischer Firmen und Fonds stellen wir Ihnen die seit dem 1. Januar 2009 geltenden Regelungen auf der folgenden Seite vor:
Entsprechende Beispiele und Musterrechnungen zur Verdeutlichung der Unterschiede zwischen der bis Ende 2008 geltenden Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz und der ab 2009 geltenden Besteuerung über die Abgeltungssteuer haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten aufbereitet: