Für Aktien- und Fondssparer bringt die Abgeltungssteuer eigentlich nur Nachteile. So fällt für alle ab 2009 gekauften Papiere die bis Ende 2008 geltende Spekulationsfrist von zwölf Monaten weg, nach deren Ablauf bislang Veräußerungsgewinne aus Aktien und Fonds steuerfrei eingestrichen werden konnten. Stattdessen wird für alle ab 2009 gekauften Aktien und Fonds beim Verkauf die Abgeltungssteuer fällig – unabhängig von der Haltedauer.
Auch die bei Aktien anfallenden Dividenden werden in diesem Zusammenhang stärker besteuert. Bislang galt hier das Halbeinkünfteverfahren, nach welchem die Hälfte der ausgeschütteten Dividenden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden musste.
Um Ihnen die Unterschiede in der Besteuerung sowohl bei Kursgewinnen als auch bei Dividendenzahlungen zu verdeutlichen, haben wir nachfolgend zwei Beispiele für Sie vorbereitet:
Kursgewinne im Rahmen von Aktien- oder Fondssparen
Beispiel:
Annahme 1 – die bis Ende 2008 gültige Situation der Realisierung steuerfreier Kursgewinne außerhalb der Spekulationsfrist würde beibehalten werden: Ein Sparer zahlt seit Januar 1999 jeden Monat 100 Euro in einen Aktienfondsparplan ein und möchte dies auch bis 2029 weiter machen. Um seine Anteile steuerfrei verkaufen zu können, zahlt er nur bis Ende 2027 ein, verkauft seine Anteile aber erst Anfang 2029, also nach Ablauf der Spekulationsfrist für die zuletzt gekauften Anteile.
Annahme 2 – Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 und damit Versteuerung aller nach 2008 gekauften Fondsanteile bei deren Verkauf: Unser Sparer zahlt wieder seit Januar 1999 jeden Monat 100 Euro in einen Aktienfondsparplan ein und möchte dies auch bis 2029 weiter machen. Auch hier unterstellen wir, dass nur bis Ende 2027 eingezahlt wird, um die Einzahlungen vergleichbar zu machen. Auszahlung, also Verkauf aller Anteile, ist am Anfang des Jahres 2029.
Verkauf der Anteile im Jahr 2029 nach der bis Ende 2008 gültigen Regelung (steuerfreie Kursgewinne bei Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist) | Verkauf der Neuanteile im Jahr 2029 mit Einsetzen der Abgeltungssteuer für alle ab 2009 erworbenen Fondsanteile | ||
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Eingezahlter Betrag bis 31.12.2027 (100 Euro x 12 Monate x 29 Jahre) 34.800,00 |
Eingezahlter Betrag bis 31.12.2008 (100 Euro x 12 Monate x 10 Jahre) 12.000,00 |
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Wert bei Verkauf Anfang 2029, bei 8,00% p.a. Wertentwicklung 140.578,58 |
Eingezahlter Betrag 01.01.2009 bis 31.12.2027 (100 Euro x 12 Monate x 19 Jahre) 22.800,00 |
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Kursgewinn 105.778,58 |
Wert der bis Ende 2008 eingezahlten Anteile bei Verkauf Anfang 2029 und einer Wertentwicklung von 8,00% p.a. 84.536,62 |
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Wert der von Anfang 2009 bis Ende 2027 eingezahlten Anteile bei Verkauf Anfang 2029 und einer Wertentwicklung von 8,00% p.a. 56.041,98 |
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Steuerfreie Kursgewinne aus den bis Ende 2009 erfolgten Einzahlungen 72.536,62 |
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Steuerpflichtige Kursgewinne | Steuerpflichtige Kursgewinne (Endbestand der seit Anfang 2009 eingezahlten Anteile) 33.241,98 |
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Steuern 0,00 |
Abgeltungssteuer zzgl. Soli-Zuschlag (in Summe 26,375 % auf die steuerpflichtigen Kursgewinne) 8.767,57 |
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Gewinn nach Steuern 105778,58 |
Gewinn nach Steuern 97.011,03 |
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Alle Angaben in Euro. |
Dividendenzahlungen
Beispiel 2:
Ein Anleger erzielt aus Aktien oberhalb seines Freibetrages Dividenden in Höhe von 5.000 Euro im Jahr. Sein Grenzsteuersatz beträgt 40 Prozent, dazu kommen noch 5,50 Prozent Solidaritätszuschlag.
Alle Angaben in Euro.
Situation bis Ende 2008 | Situation ab 2009 | ||||
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Versteuerung der Hälfte der Dividenden- zahlungen (Halbeinkünfteverfahren) mit dem persönlichen Steuersatz zuzüglich 5,50 Prozent Solidaritätszuschlag |
Versteuerung der gesamten Dividenden- zahlungen mit dem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 Prozent zuzüglich 5,50 Prozent Solidaritätszuschlag |
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Dividendenzahlungen | 5.000,00 | Dividendenzahlungen | 5.000,00 | ||
davon nach dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern |
50,00% 2.500,00 |
davon zu versteuern | 100,00% 5.000,00 |
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persönlicher Grenzsteuersatz |
40,00% | Abgeltungssteuersatz | 25,00% | ||
Solidaritätszuschlag | 5,50% | Solidaritätszuschlag | 5,50% | ||
Steuerlast gesamt | 42,20% 1.055,00 |
Steuerlast gesamt | 26,38% 1.318,75 |
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Nachsteuerergebnis | 3.945,00 | Nachsteuerergebnis | 3.681,25 |