Zurzeit werden Kapitalerträge noch mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei Spitzenverdienern liegt somit der Steuersatz bei maximal 47,5 Prozent. Mit der Abgeltungssteuer, die ab 2009 eingeführt wird, ändert sich so einiges. Ab dann werden Dividenden, Zinsen und Kursgewinne mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag in Höhe von 5 Prozent versteuert. Das macht unterm Strich eine pauschale Versteuerung von rund 26,4 Prozent.
Bisher mussten Sparen in ihrer Steuererklärung die steuerpflichtigen Beträge angeben und das Finanzamt ermittelte die Steuerschuld. Mit Einführung der Abgeltungssteuer zieht die Bank automatisch die Steuern von den erzielten Erträgen ein und gibt sie an das Finanzamt weiter.
Diejenigen, die einen Grenzsteuersatz von unter 25 Prozent haben, sollten nach wie vor ihre Kapitalerträge über die Steuererklärung abrechnen. So bekommen Sie zuviel gezahlte Steuern zurückerstattet.
Doch bevor Sie die Abgeltungssteuer zahlen müssen, bleibt Ihnen ein Freibetrag von 801 Euro bzw. bei Ehepaaren ein Freibetrag von 1.602 Euro. Das heißt, dass alle Kapitalerträge bis zu dieser Summe steuerfrei sind und ab 2009 auch steuerfrei bleiben. Für nicht veranlagte (Rentner, Studenten, Geringverdiener) steht sogar ein noch größerer Steuerfreibetrag zur Verfügung. Das bedeutet, dass das Jahreseinkommen nach Abzug von Pauschalen und Freibeträgen unter dem Grundfreibetrag von 7.664 Euro liegen muss. Liegt der Sparer mit der Gesamtheit seiner Einkünfte (Bezüge, Renten, Kapitalerträge, Zinsen, Mieteinnahmen etc.) unterhalb dieses Grundfreibetrages, kann er diese brutto gleich netto, also ohne steuerliche Abzüge, vereinnahmen.
Zwar ändert sich nichts am Steuerfreibetrag von 801 Euro, der schon 51 Euro Werbungskostenpauschale enthält, jedoch wird dieser ab 2009 zum festen Sparerpauschbetrag. Somit sind alle Werbungskosten für die Kapitalanlage beglichen. Fahrten zu Hauptversammlungen, Kosten für Fachlektüre oder Börsensoftware und dergleichen können dann nur noch bis zur eben erwähnten Höhe von 51 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Ein herber Rückschlag für die ohnehin schon schwach ausgeprägte Aktionärskultur in Deutschland.
Aktionäre sind von der Abgeltungssteuer gleich mehrfach betroffen. Sie müssen ab 2009 statt der halben die vollen Erträge versteuern, da das bislang angewandte Halbeinkünfteverfahren wegfällt. Hinzu kommt, dass Kursgewinne nach der einjährigen Spekulationsfrist nicht mehr steuerfrei sind. Dabei spiel es keine Rolle, wie lange ein Wertpapier gehalten wird, die Abgeltungssteuer wird immer fällig. Sparer, die regelmäßig in ein Fond-Sparplan einzahlen, müssen dadurch ab 2009 mit einer höheren Steuerlast rechnen.
Ab nächstem Jahr fallen auch die Freigrenzen so wie die Spekulationsfrist für Wertpapiergewinne weg. Es werden dann zukünftig alle Kursgewinne und alle Kapitaleinnahmen mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet. Die Abgeltungssteuer wird dann für alle Beträge über diesem Sparerpauschbetrag fällig.
Aktionäre sollten bis zum 31.12.2008 alle verlustbringenden Wertpapiere innerhalb der Jahresfrist veräußern. So ist es möglich, dass Sie alle Verluste bis 2013 mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnen können. Dies können Sie auch mit den vom Finanzamt bescheinigten Verlusten machen, die sie noch nicht ausgeglichen haben.
Ab 2009 können Anleger alle neuen Verluste ohne einen Zeitrahmen geltend machen, jedoch ist der Spielraum für Aktienverluste jetzt eingegrenzt. Diese Verluste dürfen jetzt nur noch mit Aktiengewinnen aus demselben Jahr verrechnet oder in künftige Jahre vorgetragen werden. Das Rücktragen von Verlusten in vergangene Jahre ist abgeschafft worden.
Bei allen anderen Wertpapieren ist der Gesetzgeber großzügiger: So ist es möglich, wenn ein Anleger mit seinen Aktienfonds Verluste erleidet, diesen Verlust mit seinen Zinsen und Dividenden zu verrechnen.
Eine recht interessante Möglichkeit, über wertpapiergebundene Lebensversicherungen die Abgeltungssteuer zu umgehen, stellen wir Ihnen auf der folgenden Seite vor: