Wenn deutsche Anleger in der Volksrepublik China Einnahmen durch Zinsen oder Dividenden erwirtschaften, sind diese Einkünfte natürlich steuerpflichtig. Die jeweilige Bank ist dazu angehalten, zunächst die nationale Quellensteuer einzubehalten. Diese beträgt in China abhängig von der Art der Zins- bzw. Dividendenzuwendung entweder 0 oder 20%. Im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, dass von diesem Wert jeweils 10% für die Steuerpflicht in Deutschland angerechnet werden können. Um nämlich eine Doppelbesteuerung zu verhindern, reduziert sich die deutsche Abgeltungssteuer (aktuell: 25%) um den anrechenbaren Wert von 10%. Aber wie hoch ist die Gesamtsteuerlast zum Beispiel bei chinesischen Aktien für den Anleger, und können Investoren die chinesische Quellensteuer zurückfordern?
Inhaltsverzeichnis
Wie viele Quellensteuer müssen deutsche Anleger in China zahlen?
Die nationale Quellensteuer in der Volksrepublik China beträgt grundsätzlich 0 oder 20%. Ob keine Quellensteuer oder eben 20% zu entrichten sind, hängt dabei von der Art der Zins- bzw. Dividendenzuwendung ab. Während nämlich auf bestimmte Dividenden und Zinsen auf Staatsanleihen keine Quellensteuer gezahlt werden müssen, sind es in allen anderen Fällen 20%. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen China und der Bundesrepublik Deutschland besagt dabei, dass höchstens 10% der Quellensteuer in Deutschland anrechenbar sind (sofern nicht ohnehin eine Befreiung vorliegt). Wenn es sich beim finanziellen Ertrag um einen Veräußerungsgewinn handelt, so wird zwischen China und Deutschland beispielsweise überhaupt keine Quellensteller fällig.
Hinweis: Die Regionen Hongkong und Macau gelten seit 1997 bzw. 1999 als besonderer Teil der Volksrepublik China. In beiden Gebieten gilt demnach nicht das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen China und Deutschland. Findet eine Dividendenausschüttung von der chinesischen Tochter an eine Zwischenholding in Hongkong statt, so fällt lediglich eine Quellensteuer in Höhe von 5% für die Weiterausschüttung nach Deutschland an.
Gesamtsteuerlast auf Dividenden von Aktien aus China
Quelle: Eigene Berechnungen; Kirchensteuer unberücksichtigt | |
Aktienkurs (in Euro): | 20,00 Euro |
Dividendenrendite (brutto, in %): | 5,00% |
Bruttorendite (Depotwert: 10.000 Euro): | 500,00 Euro |
Ausländische Quellensteuer (20%): | 100,00 Euro |
= Dividende nach Quellensteuer: | 400,00 Euro |
Deutsche Abgeltungssteuer (25% der Bruttodividende): | 125,00 Euro |
Solidaritätszuschlag (5,5% von der Abgeltungssteuer): | 6,875 Euro |
Anrechenbare ausländische Quellensteuer (15% der Bruttodividende) gem. DBA: | 50,00 Euro |
Übrige deutsche Abgeltungssteuer in Euro: | 75,00 Euro |
Nettodividende nach Abzug der Quellensteuer + Abgeltungssteuer: | 268,125 Euro |
Erstattungsfähige ausländische Quellensteuer: | 50,00 Euro |
Nettodividende + Erstattung: | 318,125 Euro |
Dividendenrendite (netto, ohne ausländische Steuererstattung): | 2,68% |
Dividendenrendite (netto, mit ausländischer Steuererstattung): | 3,18% |
Wie erhalten Anleger die Quellensteuer aus China zurück?
Eine Rückforderung der ausländischen Quellensteuer ergibt immer dann Sinn, wenn diese über den nach DBA höchstens anrechenbaren Wert liegt. Im Falle einer Befreiung kann dementsprechend keine Quellensteuer aus China zurückgefordert werden. Wenn die Belastung jedoch wie oben erwähnt bei 20% liegt, kommt zumindest theoretisch eine Rückforderung der chinesischen Quellensteuer in Betracht. Laut DBA kann die in China gezahlte Quellensteuer zumindest zum Teil in Deutschland angerechnet werden. Diese Anrechnung führt aber zumindest dann ins Leere, wenn bei der deutschen Muttergesellschaft aufgrund der Freistellung von Dividendeneinkünften gemäß §8b Abs. 1 KStG keine Körperschaftssteuer anfällt. Dementsprechend kann dann auch die chinesische Quellensteuer nicht angerechnet werden. Die Folge: Die Quellensteuer der Volksrepublik China führt zu einer tatsächlichen Definitivbelastung und reduziert den Ertrag der jeweiligen Kapitalanlage.
Fazit
Aktuell beträgt die nationale Quellensteuer in der Volksrepublik China noch 20%. Für Zinsen aus Staatsanleihen und auf bestimmte Dividenden gilt eine Befreiung (= 0% Quellensteuer). In den zurückliegenden drei Jahren hat China mit ausgewählten europäischen Ländern (z.B. Malta, Finnland) ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhandelt. Seither gilt zumindest für diese Länder eine reduzierte Quellensteuer von 5%. Es ist daher durchaus denkbar, dass zwischen Deutschland und der Volksrepublik China das DBA mittelfristig neu verhandelt wird und auch deutsche Anleger ab dann von einer reduzierten Quellensteuerbelastung profitieren können. Leider verläuft eine Rückforderung der chinesischen Quellensteuer derzeit meist ins Leere, sodass Anleger sich diesen Aufwand sparen können.
Christian Finkenbrink
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