Die luxemburgische Quellensteuer auf Dividenden- und Zinsausschüttungen beträgt grundsätzlich 15%. Auf Dividenden aus bestimmten Quellen ist sogar überhaupt keine Quellensteuer zu entrichten. Zwischen Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg besteht bereits seit 1957 ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – dies wurde zuletzt 2012 geändert. Das Ziel dieses Abkommens ist es, eine doppelte Besteuerung im Quellenland und im Wohnsitzland des Anlegers zu vermeiden. Aber wie viele Quellensteuer müssen deutsche Anleger in Luxemburg zahlen, und haben Sie die Möglichkeit, zumindest einen Teil davon zurückzufordern?
Inhaltsverzeichnis
Wie viele Quellensteuer müssen deutsche Anleger in Luxemburg zahlen?
Die Quellensteuer in Luxemburg heißt „Impôt sur le revenu des personnes physiques“ und beträgt auf Dividenden in der Regel 15%. Eine Ausnahme gilt dabei für Dividenden, die aus bestimmten Quellen stammen. In diesem Fall findet keine Quellenbesteuerung statt. Da zwischen Deutschland und Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, ist die gesamte in Luxemburg gezahlte Quellensteuer von 15% auf die deutsche Steuerlast anrechenbar. Das bedeutet praktisch, dass sich die Abgeltungssteuer von zurzeit 25% plus Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer um die Quellensteuer von 15% reduziert.
Gesamtsteuerlast auf Dividenden von Aktien aus Luxemburg
Quelle: Eigene Berechnungen; Kirchensteuer unberücksichtigt | |
Aktienkurs (in Euro): | 20,00 Euro |
Dividendenrendite (brutto, in %): | 5,00% |
Bruttorendite (Depotwert: 10.000 Euro): | 500,00 Euro |
Ausländische Quellensteuer (15%): | 75,00 Euro |
= Dividende nach Quellensteuer: | 425,00 Euro |
Deutsche Abgeltungssteuer (25% der Bruttodividende): | 125,00 Euro |
Solidaritätszuschlag (5,5% von der Abgeltungssteuer): | 6,875 Euro |
Anrechenbare ausländische Quellensteuer (15% der Bruttodividende) gem. DBA: | 75,00 Euro |
Übrige deutsche Abgeltungssteuer in Euro: | 50,00 Euro |
Nettodividende nach Abzug der Quellensteuer + Abgeltungssteuer: | 368,125 Euro |
Erstattungsfähige ausländische Quellensteuer: | 0,00 Euro |
Nettodividende + Erstattung: | 368,125 Euro |
Dividendenrendite (netto, ohne ausländische Steuererstattung): | 3,68% |
Dividendenrendite (netto, mit ausländischer Steuererstattung): | 3,68% |
Wie erhalten Anleger die Quellensteuer aus Luxemburg zurück?
Aufgrund der vollen Anrechenbarkeit der luxemburgischen Quellensteuer in Deutschland ergibt eine Rückforderung der ausländischen Quellensteuer keinen Sinn. Schließlich reduziert sich die deutsche Abgeltungssteuer dank des DBA um die volle Höhe der Quellensteuer. Praktisch hat der Anleger also 15% Quellensteuer in Luxemburg auf seine Dividendenerträge zu entrichten (Steuerabzug erfolgt automatisch). Hinzu kommt die reduzierte deutsche Abgeltungssteuer von 10% statt 25%. Die Gesamtsteuerlast beträgt dementsprechend – wie bei einer inländischen Geldanlage – in etwa 25% zuzüglich je nach Einzelfall Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Tipp: Wenn Sie eine „Ansässigkeitsbestätigung der luxemburgischen Finanzverwaltung“ oder einen „Antrag auf Freistellung/Erstattung der luxemburgischen Abzugssteuer auf Dividenden“ suchen, werden Sie auf dieser Seite fündig.
Fazit
Die Quellensteuer in Luxemburg beträgt auf Dividenden und Zinsen entweder 0 oder 15%. Dank des gültigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) können sich deutsche Anleger die gesamte ausländische Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer anrechnen lassen. Die depotführende Bank erhebt hierfür im Normalfall nur eine geringe Bearbeitungsgebühr.
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