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Steuerhinterziehung bei Rentenern – worauf Ruheständler achten müssen
Immer mehr Rentner müssen im Ruhestand eine Steuererklärung abgeben. Speziell wer neben der gesetzlichen Rente noch Einkünfte aus Kapital- oder Immobilienvermögen bezieht, kommt um diese Verpflichtung nicht herum. Die Chance vom Fiskus übersehen zu werden, erweist sich zudem als ausgesprochen gering. Säumige Zahler werden aus mehreren Gründen vom Finanzamt schnell aufgespürt:
Lebenslange Steueridentifikationsnummer
Umfassend überprüfbar sind steuerpflichtige Rentner insbesondere durch die zum 1. Juli 2007 eingeführte Steuer-Identifikationsnummer (IdNr). Unter diesen elf Ziffern speichern die Finanzbehörden alle relevanten Steuerdaten – vom Namen über den Geburtstag bis zum zuständigen Finanzamt. Die Steuer-Identifikationsnummer gilt lebenslang und ermöglicht eine lückenlose Auswertung der Einkünfte bzw. des beruflichen Lebenslaufs. Die Finanzämter sind mittels der IdNr außerdem in der Lage, potentiell steuerpflichtige Ruheständler gezielt zur Abgabe einer Steuererklärung aufzufordern. Das geschieht meist per Post.
Steuerpflichtig auch im hohen Alter
Gesammelt werden die Einkommensdaten von Rentnern beim Bundeszentralamt für Steuern (BzSt). Zu den gespeicherten Informationen gehören neben den Einkünften aus der gesetzlichen Altersrente u. a. Bezüge einer Erwerbsminderungsrente oder Auszahlungen von Pensionskassen bzw. -fonds. Erzielt ein Ruheständler zusätzlich sehr hohe Erträge (>100.000 Euro) aus Vermietung, Kapitalanlagen oder einer privaten Altersvorsorge, so ist ihm die Aufmerksamkeit des Fiskus fast sicher. Steuerfrei bleiben lediglich Unfall- sowie Entschädigungsrenten.
Wichtig: Sind steuerpflichtige Rentner aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund des Alters nicht mehr eigenständig in der Lage, ihre steuerlichen Angelegenheiten zu bewältigen, so müssen entweder Angehörige oder ein externer Betreuer bzw. ein Steuerberater hinzugezogen werden. Eine Befreiung aus Altersgründen existiert nicht.
Strafen für Steuerhinterziehung
Wird keine Steuererklärung abgegeben, obwohl eine Verpflichtung dazu besteht, droht Rentnern eine Strafe wegen Steuerhinterziehung, d. h. zunächst die Nachzahlung inklusive sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr. Strafrechtlich gilt § 370 der Abgabenordnung (AO), wonach Steuerhinterziehung mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren zu ahnden ist (in schweren Fällen max. 10 Jahre). Niedrige Beträge bis 1.000 Euro kommen jedoch in der Regel ohne weitere Bestrafung aus. Wird diese Summe überschritten sind Geldbußen üblich.
Ein Weg, einen Steuerstrafverfahren zuvorzukommen, ist die Selbstanzeige. Wann man eine solche noch vornehmen kann und wie sie abläuft, zeigt der Ratgeber auf unserer folgenden Seite: