Obwohl Banken und Vermögensberater massiv mit Angeboten werben, wie Sie der Abgeltungssteuer entfliehen können, sollten Sie Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Ihnen bleibt noch genügend Zeit, sich Ihr passendes Angebot herauszusuchen.
Die Abgeltungssteuer wird ab 2009 auf alle laufende Zinserträge, Dividenden, Kursgewinne aus Aktien und Fondsbeteiligungen fällig. Bei allen Aktien bzw. Fonds, die bis Ende 2008 erworben werden, bleiben die Kursgewinne außerhalb der Spekulationsfrist für immer von der Abgeltungssteuer verschont.
Hier nun eine Checkliste, die Sie Schritt für Schritt abarbeiten sollten.
- Überprüfen Sie bei welchen Banken und Fondsgesellschaften Sie ein Konto haben. Vergessen Sie auch nicht die Konten, die Sie vielleicht für Ihre Kinder oder Enkel angeschlossen haben oder Ihr Online-Depot, welches in der Versenkung verschwunden ist.
- Fragen Sie sich, ob Ihre Anlagestrategie noch zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passt. Mit zunehmendem Alter sollten Sie weniger Aktien bzw. Aktienfonds Ihr Eigen nennen.
- Überprüfen Sie die Qualität Ihrer Fonds. Werfen Sie Schlechte aus Ihrem Depot und investieren lieber in neue bessere Produkte. Eventuell wollen Sie sich dabei auch von einem Experten beraten lassen. Ein entsprechendes Formular zur Anforderung einer solchen Beratung finden Sie unter Investmentvergleich anfordern.
- Seien Sie skeptisch bei den Dachfonds, die erst seit kurzem auf dem Markt sind. Sie könnten wegen zu weniger Masse nach kurzer Zeit wieder vom Markt genommen werden.
- Bei Produkten, bei denen Sie Zinsen erhalten, ist kein Handlungsbedarf nötig. Sollte Ihr Grenzsteuersatz bei über 25 Prozent liegen, kommen Sie ab 2009 mit der Abgeltungssteuer sowie besser weg, wie Ihnen auch unsere Beispiele zur Abgeltungssteuer bei Zinserträgen zeigen.
- Banksparpläne lassen Sie unberührt. Fondssparpläne lassen Sie hingegen bis zum Jahresende auslaufen. So wissen Sie, welche Anteile Ihrer Fonds steuerfrei bleiben. Die Fondssparpläne, die Sie behalten wollen, lassen Sie entweder in einem neuen Depot neu anlaufen oder lassen sich bei Ihrer depotführenden Bank ein Unterdepot einrichten.
- Für all diejenigen, die reine Aktienanlagen haben, bietet sich ebenfalls ein zweites Depot an. So können Sie ab 2009 besser Ihre Kursgewinne und -verluste aufrechnen.
- Für alle Geldanlagen müssen Sie den passenden Freistellungsauftrag heraussuchen und alle Beträge zusammenzählen. Bei Aufträgen, die vor der Einführung des Euros abgeschlossen wurden, teilen Sie die Summe durch 1,95583 und runden Sie das Ergebnis auf zwei Stellen nach dem Komma auf.
- Überprüfen Sie noch, ob Ihre Freistellungsaufträge sinnvoll verteilt sind, und nehmen Sie gegebenenfalls Änderungen vor. Ein formloses Schreiben hierzu genügt.
Bleiben Sie als Alleinstehender unter 801 Euro bzw. als Ehepaar unter 1.602 Euro Zinsen und Dividenden im Jahr, ersparen Sie sich das mühselige Zurückholen von Kleinbeträgen mit der Einkommenssteuer.
Weitere Themen zu Fragen der Abgeltungssteuer beantworten wir in unseren Ratgebern, die Sie über die folgende Seite erreichen können: