Wie wir in unserem Abgeltungssteuer-Vergleich für Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge bereits aufgezeigt haben, unterliegen Dividendenzahlungen inländischer Aktien und Fonds, welche seit dem 1. Januar 2009 erworben wurden, ab sofort der Abgeltungssteuer.
Vielen Anlegern stellt sich jedoch die Frage, ob Dividendenzahlungen aus dem Ausland, also von im Ausland sitzenden Firmen oder Fonds, ebenso besteuert werden.
Hier muss unterschieden werden, ob die Depotbank bzw. der depotführende Broker im Inland oder im Ausland sitzt.
Depotführende Bank bzw. depotführender Broker im Inland
In Deutschland sitzende Depotbanken führen die Abgeltungssteuer auch bei ausländischen Dividendenerträgen direkt an das zuständige Finanzamt ab, berücksichtigen dabei aber eventuell im Ursprungsland bereits entrichtete Quellensteuer.
Depotführende Bank bzw. depotführender Broker im Ausland
Werden die betreffenden Aktien oder Fonds von einer Verwahrstelle im Ausland verwaltet, unterliegen die Dividenden den Regelungen des Landes, in dem sie anfallen, bis sie nach Deutschland transferiert werden.
Spätestens in der Einkommensteuererklärung des Jahres, in dem die Dividendenzahlungen angefallen sind, müssen sie dann aber – egal ob bereits in Deutschland befindlich oder nicht – in der Steuererklärung angegeben und gegebenenfalls nachträglich versteuert werden.
Auf jeden Fall kann der Anleger bei Nutzung einer ausländischen Verwahrstelle einen gewissen Steuerstundungseffekt erreichen, da der Steuerabzug nicht bei Zahlung, sondern erst nachträglich im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgt.