Steuerliche Behandlung von Fondserträgen im Rahmen der Abgeltungssteuer
Auch Fondserträge müssen ab 2009 im Zuge der Abgeltungssteuer besteuert werden. Haben Sie in einem inländischen Depot aufgelegte Investmentfonds, geht die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt, wogegen die Höhe der Steuer bei ausländischen Depots von der Ertragsart abhängig ist.
Investmentfonds sind sehr gute Anlagen für ein Vorsorgedepot. Wenn man sich einmal dafür entschieden hat, muss man selbst nicht mehr handeln, sondern gibt diese Arbeit an Experten ab. Wenn interessierte Anleger ein Depot noch bis zum 31.12.2008 eröffnet haben und die erworbenen Anteile mindestens ein Jahr halten, sind die Kursgewinne auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer abgabefrei.
Doch Vorsicht ist auch hier geboten, denn man sollte Anlageentscheidungen nicht deutlich vorrangig von steuerlichen Vorteilen abhängig machen. In diese Falle kann man schnell hineintreten, warnt der BVI (Bundesverband Investment und Asset Management).
Als wichtigste Faktoren eines Depots bleiben nach wie vor die Streuung und die Nachhaltigkeit der Produkte, denn normalerweise wollen Personen oft langfristig ohne Umschichtungen durchhalten. Ist ein Depot gut gestreut, dann kann es jeder Börsenlage standhalten, so dass Anleger dann auch ohne Umschichtungen über Jahre das Depot durchhalten.
Wer zum Beispiel ab dem Jahre 2009 umschichtet, der büßt sofort die Steuerfreiheit ein, denn alle neu gekauften Fonds und deren Kursgewinne laufen in die Abgeltungssteuer ein. Man sollte deshalb ab 2009 nur noch Fonds, welche nach dem 01.01.2009 gekauft wurden, umschichten.
Bei den Fonds, welche davor erworben wurden, fallen nur auf die Kapitalerträge, wie Mieteinnahmen, Dividenden, zufließende Zinsen, 25 Prozent Steuern zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an. Diese fallen auch an, wenn die Kapitalerträge thesauriert werden.
Auf besonderes Interesse stoßen bei Investoren Fonds wie beispielsweise der UniOpti 4 der Union Investment, welcher ein Vermögen von 22 Milliarden Euro umfasst. Denn diese Fonds sind steueroptimierte Geldmarktfonds, die durch geschickten Aufbau einen großen Teil der Rendite aus Kursgewinnen und Derivaten erhalten. Das sieht der Fiskus nicht sehr gern. Somit will er am liebsten die steuerfreien Gewinne als „ausschüttungsfreie Erträge“ verstehen und voll versteuern.
Für Altanlagen bleibt alles gleich, für sie besteht kein Handlungsbedarf.
Was könnten Alternativen sein?
Wenn Sie eine Fondsauswahl treffen wollen, die sie langfristig halten wollen, dann empfehlen Fachleute Geldmarktfonds, Rentenfonds oder Aktienfonds als gute Misch- oder Dachfonds. Dann sind die jeweiligen Fondsmanager dafür zuständig. Hier müssen Sie beachten, dass die Fondsmanager Geld kosten. Auf Ihre Rendite negativ auswirkend entstehen so insbesondere bei Dachfonds, welche zurzeit sehr stark beworben werden, hohe Gebühren.
Wichtig ist, dass Sie Fonds von erfahrenen Fondsanbietern kaufen, damit Sie diese auch über mehrere Jahrzehnte existieren. Falls dieser nämlich aufgelöst werden sollte, müssen Sie natürlich nach der Umschichtung oder der Übertragung auf einen anderen Fonds wieder Steuern zahlen und Ihre Rendite verringert sich.
Folgende Tabelle zeigt, wie Fondserträge ab 2009 bei der Steuer berücksichtigt werden:
Steuerliche Behandlung von Erträgen aus Fonds | Inlandsdepot | Auslandsdepot | Steuerlich unerfasst | ||
---|---|---|---|---|---|
Einbehaltene Abgeltungs- steuer | Veranlagung zum Abgeltungs- steuersatz | Einbehaltene Abgeltungs- steuer | Veranlagung zum Abgeltungs- steuersatz | ||
Ausschüttung ausländischer Gewinnanteile | x | x | |||
Ausschüttung inländischer Gewinnanteile | x | x | |||
Ausschüttung von Zinsen | x | x | |||
Ausschüttung der Gewinne aus Veräußerungen der Wertpapiere und Gewinne aus Termingeschäften, sofern Wertpapiere nach dem 31.12.2008 gekauft wurden/ Termingeschäfte nach dem 31.12.2008 eingegangen sind | x | ||||
Ausschüttung der Gewinne aus Veräußerungen der Wertpapiere und Gewinne aus Termingeschäften, sofern Wertpapiere vor dem 01.01.2009 gekauft wurden/ Termingeschäfte vor dem 01.01.2099 eingegangen sind | x | ||||
Thesaurierung ausländischer Gewinnanteile | x | x | |||
Thesaurierung der Gewinne durch Veräußerung der Wertpapiere und Gewinne aus Termingeschäften | x | ||||
Thesaurierung inländischer Gewinnanteile | x | x | |||
Thesaurierung von Zinsen | x | x |
Quelle: BVI
Sie zeigt im Detail, dass die erzielte Rendite eines Inlandsdepots voll der Abgeltungssteuer unterliegt, egal ob die Dividenden mit inländischen Depots oder ausländischen erzielt wurden oder ob diese thesauriert wurden: Die Abgeltungssteuer greift. Das Halbeinkünfteverfahren entfällt hierbei.
Haben Sie ein Auslandsdepot, wird die Abgeltungssteuer durch die Fondsgesellschaft direkt einbehalten.
Ausgeschüttete Zinsen als auch ausgeschüttete ausländische Dividenden müssen Kraft Gesetz in der Steuererklärung zum pauschalen Steuersatz angegeben werden, hierbei erfolgt eine Veranlagung zum Abgeltungssatz.
Abschließend kann man sagen, überlegen Sie gut, was Sie dieses Jahr noch umschichten können, oder welche Produkte Sie in Ihr Portfolio mit aufnehmen möchten und tun Sie es dieses Jahr noch.