Gerade in Zeiten schwankender Kapitalmärkte sind Edelmetalle wegen einer geringen Korrelation zu den Aktien- und Anleihemärkten bei verunsicherten Anlegern beliebte Wertanlagen. Mit einer Investition in Gold steuern viele einen sicheren Haften an, da dieses auch in chaotischen Zeiten durch einen beständigen Wert überzeugt. Investoren können sich zwar Goldbarren oder Münzen als greifbare Sicherheit ins Depot legen, praktischer und oft auch billiger ist ein Investment in Goldwertpapiere. So genannte Exchange-Traded Commodities (ETCs) sind börsengehandelte Wertpapiere, die das Preisniveau von Edelmetallen oder Rohstoffen abbilden.
Während handfeste Barren und Münzen ein Gefühl von Sicherheit bieten, das auch bei einem Finanzcrash bleibt, eignen sich ETC-Wertpapiere zur optimalen Diversifikation des Portfolios für Anleger, die auf steigende oder fallende Kurse setzen. ETCs können über die Börse gehandelt und über preiswerte Banken günstig gekauft und verkauft werden. Die Wertpapiere sind mit psychischem Gold hinterlegt und enthalten den Anspruch auf Herausgabe des zugehörigen Bestands.
Inhaltsverzeichnis
Welche Chancen bieten Gold-ETCs?
Mit physisch besicherten ETCs können Anleger eins zu eins vom Goldpreis profitieren, ohne das Edelmetall selbst lagern zu müssen. Da kein teurer Fondsmanager eingestellt werden muss, der die Zusammensetzung des Produktes überwacht und mit einem eigenen Team von Analysten nach Einzelwerten sucht, ist die Kostenstruktur von Gold-ETCs ähnlich günstig wie ETFs.
Welche Risiken sollten Anleger beachten?
Wechselkursrisiko: Ein Teil der Zertifikate notiert in Euro. Da der Goldpreis allerdings in Dollar abgebildet wird, besteht für Anleger ein Wechselkursrisiko.
Emittentenrisiko: Anders als beispielsweise Investmentfonds, steht hinter Gold-ETCs kein Sondervermögen. Bei ETCs handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen. Geht der Emittent pleite, muss der Investor mit einem Totalverlust rechnen, da das angelegte Vermögen nicht separat angelegt wird. Um diesem Szenario vorzubeugen, sichern viele ETC-Anbieter ihre Produkte durch physisches Gold. Zwar wissen Investoren, wo dieses Gold lagert, ob dies im Fall des Falles tatsächlich vor einem Verlust schützt, bleibt offen. Eine Auswahl der Anbieter, die ihre Gold-ETCs mit echtem Gold besichern, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Gold-ETC | ISIN |
---|---|
Xetra-Gold | DE000A0S9GB0 |
db Physical Gold ETC | DE000A1E0HR8 |
Physical Gold Euro Hedged ETC | DE000A1EK0G3 |
Gold Bullion Securities | DE000A0LP781 |
ETFS Physical Swiss Gold | DE 000A1DCTL3 |
ETFS Physical Gold | DE000A0N62G0 |
RBS Physical Gold ETC | DE000A1EDJ96 |
Als Sondervermögen geschützt ist lediglich Geld, das in einen echten Fonds investiert wird. Gemäß Fondsrichtlinie der Europäischen Union ist es in Deutschland allerdings untersagt, dass ein Investmentfonds mit realem Gold in Deutschland zugelassen wird, da dieser das Anlegergeld in nur eine Position stecken würde. Diese Möglichkeiten bieten nur ausländische Fonds, wie beispielsweise der ZKB Gold ETF der Züricher Nationalbank (ISIN CH 0047533523). Allerdings ist eine solche Investition mit höheren Spesen verbunden.
Xetra-Gold ist der prominenteste und meistgehandelte Gold-ETC in Deutschland (Isin DE 000 A0S9GB0). Von der Deutsche Börse Commodities herausgegeben, beschränkt sich der Geschäftszweck der eigenständigen Gesellschaft lediglich auf die Verwaltung von Xetra-Gold. Interessant dürfte vor allem sein, dass das Produkt tatsächlich mit physischem Gold hinterlegt wird. Zwar besteht auch hier kein vorrangiges Sicherungsrecht für das Gold im Pleitefall des Emittenten, das Risiko wird allerdings deutlich minimiert. Jeder Anteilsschein entspricht einem Gramm Gold. Mit einem Volumen von mehr als 2 Milliarden Euro ist Xetra-Gold der umsatzstärkste ETC.
Physische Auslieferung nicht immer ohne Probleme
Wer Gold in Form eines ETCs über seinen Broker gekauft hat, kann es sich etwa bei Xetra-Gold laut Vertragsbedingungen jederzeit in physischer Form ausliefern lassen. In der Praxis geht das jedoch nicht immer reibungslos vonstatten, wie die Stiftung Warentest in Ausgabe 11/2016 ihrer Fachzeitschrift „Finanztest“ berichtete. Ein Kunde der Deutschen Bank wollte sich sein Gold ausliefern lassen, die Filiale wollte den Auftrag aber nicht ausführen,
Das Problem dahinter: die physische Lieferung ist nur über die Hausbank möglich und das geht nur, wenn diese den Service auch unterstützt. Gegenüber der „Finanztest“ wies die Deutsche Bank darauf hin, dass sich ihre Kunden Xetra-Gold grundsätzlich physisch ausliefern lassen können. Für Problemfälle wie den genannten will die Bank eine individuelle Lösung finden.
Daher unser Rat: wenn Sie Xetra-Gold oder andere ETCs mit Anspruch auf physische Auslieferung kaufen wollen, erkundigen Sie sich vorher, ob Ihre Hausbank das ganze auch unterstützt. Ansonsten kaufen Sie ihr Gold einfach gleich in Form von Goldmünzen oder Goldbarren oder nehmen eines der zahlreichen Angebote für einen Goldsparplan in Anspruch, bei dem das gekaufte Gold für Sie im Tresor des Anbieters eingelagert wird.
Steuerliche Behandlung von Gold ETCs
Gewinne sind nach mehr als einem Jahr steuerfrei
Anleger, die Xetra-Gold im Depot haben, mussten bislang die beim Verkauf oder dem Umtausch in physisches Gold erzielten Gewinne versteuern. Die Finanzbehörden beharrten bislang darauf, dass Gewinne aus Xetra-Gold und anderen mit physischem Gold hinterlegten ETCs der Abgeltungssteuer unterliegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diesem Treiben mit zwei Urteilen nun einen Riegel vorgeschoben.
Wegweisende Urteile unter Az. VIII R 4/15 und VIII R 35/14
Gemäß den unter den Aktenzeichen Az. VIII R 4/15 und VIII R 35/14 veröffentlichten Urteilen des BFH sind nun Gewinne steuerfrei, wenn die Anteile mehr als ein Jahr lang im Depot gehalten würden.
Verkauf über Börse und Umwandlung in physisches Gold nach einem Jahr steuerfrei
Das gilt dann sowohl beim Verkauf der Anteile über die Börse als auch bei der Umwandlung in physisches Gold. Wichtig ist aber: wenn sich die Rechtsprechung des BFH generell durchsetzt, wären Gewinne nach mehr als einem Jahr steuerfrei. Auf der anderen Seite könnten Verluste beim Verkauf von Anteilen an physisch besicherten ETCs wie Xetra-Gold dann auch nicht mehr geltend gemacht werden.