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Gold beleihen

Gold wird in der Regel als reine Kapitalanlage angeschafft, das hierin investierte Geld soll sich also nach Möglichkeit schnell vermehren. Manchen Anleger verleitet der momentane Höhenflug des Goldpreises allerdings zu unüberlegten Handlungen. Viele investieren ihre gesamten Ersparnisse in den Kauf von Gold, was sich dann in einer eventuell eintretenden Notsituation bitter rächt. Eine hohe Steuernachforderung, ein neues Auto oder sonstige Ereignisse, die die nötigen Barmittel erfordern: in diesem Fall muss derjenige, der sein ganzes Vermögen in den Kauf von Gold investiert hat, einiges davon wieder verkaufen, um finanziell flüssig zu sein. Oder etwa doch nicht? Gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten, auch ohne den Verkauf seines Goldes kurzfristig an frei verfügbares Kapital zu kommen?

Gold beleihen als Alternative zum Verkauf

Genau die gibt es! Sie können beispielsweise Ihr Gold beleihen lassen und erhalten so kurzfristig Kapital. Falls Sie noch nicht wissen, was mit dem Beleihen von Gold gemeint ist – hier eine kurze Erklärung: Mit der Beleihung Ihres Goldes erhalten Sie praktisch einen Kredit, der durch das Gold abgesichert wird. Das bedeutet konkret: Sie hinterlegen Ihr Gold beim Verleiher und erhalten dafür eine gewisse Summe an Bargeld. Später zahlen Sie diese Bargeldsumme nebst Zinsen und eventuellen Gebühren wieder zurück und erhalten dafür Ihr Gold wieder. Das System kennen Sie sicherlich schon aus dem Bereich der Pfandleihhäuser. Bleiben wir bei eben diesem Pfandleihhaus. Es gibt davon mittlerweile eine ganze Reihe in Deutschland, darunter sowohl privat betriebene als auch kommunale Einrichtungen.

Bei diesen Pfandleihhäusern können Sie Gold in jeglicher Form beleihen, sei es als Barren, Münzen, Schmuck etc. Sie müssen lediglich Ihren Personalausweis mitnehmen und können anschließend Ihr Gold gleich dort lassen, um den entsprechenden Beleihungswert in bar mitzunehmen. Doch Vorsicht: Mittlerweile schießen die Pfandleihhäuser in Deutschland wie Pilze aus dem Boden, unter ihnen auch einige recht unseriöse Anbieter, die völlig überhöhte Gebühren, Nebenkosten und Zinsen verlangen. Üblicherweise müssen Sie für das Beleihen Ihres Goldes sowohl Zinsen als auch eine Gebühr für die Bearbeitung und Aufbewahrung der beliehenen Sache zahlen. Diese Gebühren bemessen sich jeweils an der Höhe des Beleihungswertes, das heißt, je mehr Sie für Ihr Gold erhalten, desto mehr müssen Sie auch zahlen.

Neben dem Bargeld erhalten Sie für Ihr Gold auch einen so genannten Pfandschein, mit dem Sie es später wieder auslösen können. Wer absolut sichergehen will, an ein seriöses Pfandleihhaus zu geraten, der sollte eine kommunale Einrichtung den privaten Anbietern vorziehen. Allerdings ist es nicht unbedingt so, dass diese staatlichen Pfandleihhäuser günstigere Gebühren als die Privatanbieter bieten, im Gegenteil: der Konkurrenzkampf unter den privaten Pfandleihern hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, was sich unter anderem an günstigeren Gebühren bei einigen Anbietern zeigt.

Bleibt die Frage, wie viel Bargeld man für sein Gold überhaupt erhält. Diesbezüglich lässt sich keine pauschale Aussage treffen, man kann jedoch davon ausgehen, etwa 80 Prozent des ermittelten Verkaufswertes des Goldes zu erhalten. Alternativ kann man auch den Goldpreis zugrunde legen und davon etwa 80 Prozent berechnen – so hat man in etwa die Summe, die man bei der Beleihung seines Goldes zu erwarten hat. Kommen wir nun an noch schnell zur Höhe des Zinssatzes. Auch hier unterscheiden sich die Pfandleihhäuser teilweise deutlich untereinander. Als Richtwert sollten Sie jedoch einen Zinssatz von etwa einem Prozent pro Monat berücksichtigen. Anbieter, die wesentlich höhere Zinssätze verlangen, sollten Sie nach Möglichkeit vermeiden.

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